Welche Ausnahmen gibt es bei der Mehrwegpflicht?
Betroffen sind nur Verpackungen mit Kunststoff. Die Gastronomen müssen allerdings keine Alternative zu Pizzakartons oder Aluschalen anbieten, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Ferner gilt die Mehrwegpflicht vorerst nur für größere Gastronomiebetriebe mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² und mehr als fünf Mitarbeitern. Kleinere Betriebe wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske sind zunächst von der Pflicht ausgenommen.
Dennoch müssen sie selbst mitgebrachte Behälter der Gäste befüllen, heißt es im Verpackungsgesetz.
Wichtig: Für Ketten wie etwa Bahnhofsbäckereien gilt diese Ausnahme laut Bundesumweltministerium nicht, wenn im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten – selbst wenn die Verkaufsflächen der einzelnen Stellen weniger als 80 Quadratmeter betragen.