Wohnungvermietungen

Luft für Airbnb wird dünner

Die Altstadt von Mainz
Nach München und Nürnberg haben jetzt auch Mainz und Erlangen Wohnungsvermittlern wie Airbnb den Kampf angesagt. (© pure-life-pictures/stock.adobe.com)
Immer mehr Städte und Bundesländer wehren sich gegen Wohnungsvermittler wie Airbnb. Jetzt gehen auch Erlangen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gegen das Geschäft mit dem Weitervermieten von Wohnungen vor.
Dienstag, 28.01.2020, 10:54 Uhr, Autor: Thomas Hack
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Nürnberg und München haben sich bereits erfolgreich gegen Wohnungsvermittler wie Airbnb zur Wehr gesetzt, da in diesen Städten das „Zweckentfremden“ von Wohnungen bereits geahndet wird. Jetzt schlägt auch die Stadt Erlangen in diese Kerbe, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Der dortige Stadtrat habe mit großer Mehrheit eine Satzung beschlossen, die das Zweckentfremden von Wohnungen als Fereinapartments verbietet. Planungs- und Baureferent Josef Weber hat gegenüber dem BR verlauten lassen, dass „der Beschluss eine Maßnahme ist, um die Wohnungsnot in der Hugenottenstadt zu mildern“. Auch die Wohnungseigentümer würden von nun an zur Verantwortung gezogen werden, wie es weiter heißt. Von der Stadt Mainz kommen ähnliche Vorstöße: Einem Bericht der Allgemeinen Zeitung zufolge werde der rheinland-pfälzische Landtag vermutlich noch bis Ende März 2020 über ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum abstimmen.

„Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein!“ (SPD)

Deutliche Töne kommen auch von Schleswig-Holstein: Die dortige SPD hat eine Registrierungspflicht für private Ferienunterkünfte bei der Vermietung über Buchungsportale wie Airbnb gefordert. „Die Nutzerdaten von Portalen, auf denen Privatwohnungen zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden, müssen durch die Steuerverwaltung erhoben werden können“, sagte SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies dieser Tage. Dies könnte nach dem Vorbild Dänemarks über Verträge mit den Betreibern der Portale geschehen. „Inzwischen vermarkten sich immer mehr Anbieter von klassischen Ferienwohnungen oder auch kleinen Hotels in Schleswig-Holsteins Städten und Tourismusgebieten über Airbnb und nutzen diese Plattform als Vertriebskanal“, so Raudies weiter. Die Landesregierung müsse sich mit den neuen Vertriebsformen auseinandersetzen. Fairer Wettbewerb brauche klare Regeln. „Alle registrierten Vermieter von Ferienwohnungen leisten mit ihren Steuern und Abgaben einen Beitrag zu Erhalt und Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein – das gilt auch für die Vermietung von Ferienimmobilien.“

Wohnungsunternehmer unterstützen SPD-Vorstoß

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) unterstützte den SPD-Vorstoß. „Eine entsprechende Registrierungspflicht würde auch verhindern, dass Mieter günstigen Wohnraum privat weitervermieten und so bezahlbarer Wohnraum zweckentfremden“, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner. „Damit würden die fairen Vermieter von Ferienwohnungen von jenen unterschieden, die auf Kosten der Gesellschaft einen schnellen Euro verdienen wollen.“ Es sei eine gute Idee, den Kommunen die Kontrolle über die Zweckentfremdung von bezahlbaren Wohnungen zu erleichtern. (br.de/allgemeine-zeitung.de/dpa/TH)

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