Baden-Württemberg
Landesweite 2G-Regel droht
Wenn in Baden-Württemberg die Krankenhaus-Ampel auf rot springt, soll in vielen Bereichen die 2G-Regel greifen. Davon betroffen ist auch die Gastronomie.
Schon bald könnte es für viele Menschen in Baden-Württemberg heißen: Bitte draußen bleiben. Mit der drohenden Corona-Alarmstufe setzt die Landesregierung in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens auf 2G – unter anderem in den Innenräumen gastronomischer Betriebe: Hier reicht künftig ein Test nicht mehr aus, das heißt nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Auch auf den angekündigten Märkten gilt dann die 2G-Pflicht. Wer eine Bratwurst oder einen Glühwein möchte, braucht einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte einen PCR-Test vorlegen.
(dpa/NZ)