Konflikt mit Staatsregierung: München beschließt Bettensteuer
Der Münchner Stadtrat hat am Mittwoch die Einführung einer Übernachtungssteuer für Hotelgäste beschlossen – doch ob und wann sie in Kraft tritt, ist ungewiss. Denn die Staatsregierung will den Kommunen im Freistaat an diesem Donnerstag die Einführung einer solchen „Bettensteuer“ durch eine Änderung im Kommunalabgabengesetz grundsätzlich verbieten.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat für diesen Fall bereits angekündigt, den Klageweg zu beschreiten – und erhält für dieses Vorgehen Unterstützung vom Bayerischen Städtetag.
Was ist der Hintergrund für die Streitigkeiten?
In München geht es konkret um fünf Prozent, die volljährige Hotelgäste künftig auf ihren jeweiligen Übernachtungspreis obendrauf zahlen sollen – nicht aber auf Zusatzangebote wie Frühstück oder Sauna. In anderen Städten in Deutschland gibt es eine solche Übernachtungssteuer schon, in Bayern wäre München hingegen die erste. Die Landeshauptstadt rechnet mit jährlichen Zusatzeinnahmen im mittleren zweistelligen Millionenbereich.
Wieso ist die Einführung der „Bettensteuer“ in München bislang möglich?
Aktuell ist die Einführung einer Übernachtungssteuer gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts möglich, wenn keine Landes- oder Bundesgesetze dies untersagen. Daher will die Staatsregierung an diesem Donnerstag auf Initiative der CSU-Fraktion ein Verbot erlassen.
„Die Übernachtungspreise in München sind bereits jetzt auf einem außerordentlich hohen Niveau, insbesondere bei Messen. Neue zusätzliche Abgaben, die die Preise weiter nach oben treiben, sind daher maximal kontraproduktiv“, begründete dies die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Schreyer.