Corona-Hilfen

Jetzt Überbrückungshilfe III Plus beantragen

Junge Gastronomie mit Papieren vor dem Laptop
Unternehmen können seit 23. Juli über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 stellen. (Foto: © pressmaster/stock.adobe.com)
Seit dem 23. Juli können sowohl Anträge auf Überbrückungshilfe III Plus als auch auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 gestellt werden.
Montag, 26.07.2021, 11:39 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die zentralen Corona-Hilfsprogramme als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. „Auch wenn die Wirtschaft in den meisten Bereichen wieder loslegen konnte, haben immer noch Unternehmen mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen. Diesen Unternehmen stehen wir weiter zur Seite“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Altmaier. „Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus folgen weitgehend dem bewährten Muster der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich erleichtern wir mit der neuen Restart-Prämie den Neustart und geben einen Anreiz, den Personalbestand und das Geschäft wieder hochzufahren.“

Die Anträge können über prüfende Dritte auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  gestellt werden.

(BMWI/NZ)

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