Infektionsschutzgesetz soll verschärft werden
Eigentlich sollte nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts besprochen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage haben die Ministerpräsidenten sowie Noch-Kanzlerin Angela Merkel und der designierte Nachfolger Olaf Scholz dann doch über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten.
Keine pandemische Notlage, aber schärfere Maßnahmen
Die pandemische Notlage soll demnach nicht wieder eingesetzt werden. Die Bundesländer sollen stattdessen die Möglichkeit bekomme regionale Ausgangssperren und Lockdowns zu verhängen. Stattdessen zeigte sich die SPD-Seite bereit, das erst kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz wieder zu verschärfen. Zu den SPD-Vorschlägen zählt eine Prüfung des Bundes, inwieweit das Gesetz ergänzt werden muss, damit die Hochinfektionsländer auch künftig einen angemessenen Instrumentenkasten zur Verfügung haben. Dazu könnten zum Beispiel auch „zeitlich befristete Schließungen von Restaurants“ gehören. Bei Veranstaltungen und im Einzelhandel ist zudem eine strenge 2G-Regel geplant – Geschäfte des täglichen Bedarfs ausgenommen. Zudem sollen Clubs, Discos sowie Großveranstaltungen unterbunden werden.
Kommt nun die Impfpflicht?
Auch eine allgemeine Impfpflicht ist im Gespräch. Scholz sprach sich in einer Bund-Länder-Schaltkonferenz für eine entsprechende Abstimmung im Parlament ohne die sonst übliche Fraktionsdisziplin aus. Die von Union und Grünen geführten Länder forderten den Bund dort auf, die „Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht zügig einzuleiten“. Die Impfpflicht könnte ab Anfang Februar greifen, wie aus von der SPD-Seite vorgelegten Vorschlägen hervorgeht.
Am 2. Dezember kommen Bund und Länder erneut für abschließende Beratungen zusammen.
(dpa/NZ)