Hessen plant Veränderungen der Corona-Regeln
Hessen plant Veränderungen der Corona-Regeln. „Die hessische Landesregierung wird die Verordnung anpassen, sowohl bei der 2G-Regelung als auch bei den Veranstaltungen“, teilte ein Regierungssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag in Wiesbaden mit. „Wir werden zeitnah eine Lösung vorlegen, die Klarheit schaffen wird; daran wird derzeit gearbeitet.“
Hintergrund
Die Betreiberin dreier Modehäuser hatte jüngst vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt erreicht, dass sie ihre Geschäfte vorerst ohne Anwendung der 2G-Regel betreiben darf. Der Handelsverband Hessen hatte danach die Landesregierung aufgefordert, 2G für den Einzelhandel generell zu beenden. Die Frau hatte argumentiert, es sei nicht einzusehen, warum nicht nur Betriebe der akuten Versorgung der Bevölkerung wie Apotheken, Drogerien, Tankstellen, sondern auch Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen sind, Bekleidungs- und Modegeschäfte aber nicht zur Grundversorgung zählen sollen.
Das Gericht kam in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung zu dem Schluss, dass die Antragstellerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung durch die Coronavirus-Schutzverordnung verletzt sei. Aus der Verordnung gehe nicht mit hinreichender Gewissheit hervor, welche Ladengeschäfte unter die Zugangsbeschränkung 2G fallen sollten. Das Gericht machte geltend, dass im Sozialgesetzbuch als Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts neben der Ernährung, Körperpflege und dem Hausrat auch die Kleidung genannt werde.
Sport- und Kulturveranstaltungen
Die derzeitige hessische Corona-Verordnung gilt bis zum 12. Februar. Vier Tage später soll es die nächsten Corona-Bund-Länder-Beratungen geben. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte sich bei der vergangenen Runde für eine begrenzte Rückkehr von Zuschauern bei Sport- und Kulturveranstaltungen eingesetzt. Der Vorstoß von Bouffier sah vor, dass sowohl im Innen- als auch im Außenbereich bei Kultur- und Sportveranstaltungen unter bestimmten hygienischen Voraussetzungen eine Auslastung der Zuschauerkapazitäten von 25 Prozent hergestellt werden kann.
Weil bei den Beratungen von Bund und Ländern aber keine Einigung in der Frage erzielt werden konnte, wurden die Staats- und Senatskanzleien gebeten, bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung für überregionale Großveranstaltungen zu vereinbaren.
(dpa/MK)