Grünes Licht für Energiepreisbremse
Nach einem Beschluss der Abgeordneten am Freitag darf der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ein Sondertopf außerhalb des Bundeshaushalts, nun diese Schulden aufnehmen.
„Das ist eine gute Nachricht für alle, die mit Sorge auf ihre Nebenkosten blicken. Und für Handwerksbetriebe und Unternehmen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er hatte das Paket mit Energiepreisbremsen und Unternehmenshilfen als „Doppelwumms“ bezeichnet. Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen.
Gaspreise sollen gesenkt werden
Der Bundestag genehmigte für das Hilfspaket erneut eine Ausnahme von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Die Kredite sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge bis 2024 ausreichen, aber noch in diesem Jahr aufgenommen werden. So kann Finanzminister Christian Lindner (FDP) zumindest vorerst sein Versprechen einhalten, dass 2023 die Schuldenbremse wieder regulär gelten soll.
Mit dem Geld soll vor allem der zuletzt stark gestiegene Gaspreis gesenkt werden. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hat vorgeschlagen, dass der Bund die Dezember-Abschläge für alle deutschen Gaskunden übernimmt.
Ab März könnte dann für Privatkunden eine Preisobergrenze für ein Grundkontingent von 80 Prozent des üblichen Verbrauchs greifen. Für Großkunden in der Industrie soll es schon ab Januar eine Preisbremse geben. Ob die Bundesregierung die Vorschläge genau so umsetzt, ist allerdings noch offen.