Gastro-Lockdown bis Ende Februar?
Die Wiedereröffnung der Restaurants in der Schweiz am 22. Januar steht auf der Kippe, denn der Schweizer Bundesrat hat die Kantone bezüglich einer Verschärfung des aktuellen Lockdowns kontaktiert. Diese sieht unter anderem vor das Gastronomiebetriebe bis Ende Februar geschlossen bleiben müssen. Ausgenommen Hotel-Restaurants: Sie dürfen weiterhin Hotelgäste verpflegen. Für die Allgemeinheit sind sie jedoch nicht zugänglich. Auch das Mitnahme-Geschäft soll weiterhin gestattet bleiben. Jedoch mit eingeschränkten Öffnungszeiten: Am Wochenende sowie zwischen 19 Uhr und 6 Uhr müssen sie geschlossen bleiben. Ob und inwieweit die Branche dafür entschädigt werden soll, ist noch nicht klar. Für das Gastgewerbe eine Katastrophe.
„Wir haben unser ganzes Geld aufgebraucht“
„Wir sind total am Anschlag und wissen nicht mehr, wie wir den Mietzins und die offenen Rechnungen bezahlen sollen. Wenn das so weitergeht, gehe ich Konkurs“, schreibt ein Wirt und fügt an: „Wir haben unser ganzes Geld, das wir über Jahrzehnte zusammengespart haben, aufgebraucht.“ Damit ist der Gastronom nicht allein. Der Branchenverband GastroSuisse erhält täglich alarmierende und tragische E-Mails und Telefonanrufe von Mitgliedern, die nicht mehr ein noch aus wissen, die am Boden zerstört sind. Tausende Betriebe stehen vor dem Aus und Zehntausende von Stellen im Gastgewerbe sind akut gefährdet.
„Jetzt, wo viele Betriebe bereits halb ausgeblutet sind, kommt nichts“
„Dass der Bundesrat bei seinem heutigen Entscheid noch keine konkreten Ausfallentschädigungen für die geschlossenen Betriebe ankündigt hat, ist schlimm und hart“, sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Im März hatte der Bundesrat innerhalb von wenigen Tagen sichergestellt, dass die geschlossenen Betriebe mit genügend Liquidität versorgt werden. „Jetzt, wo viele Betriebe bereits halb ausgeblutet sind, kommt nichts“, kritisiert Platzer. Der verlängerte Lockdown bedeutet einen weiteren Monat Berufsverbot für das Gastgewerbe. Und dies in einer Zeit, die für viele Betriebe Hochsaison ist.
„Der Bundesart muss für den angerichteten Schaden bezahlen“
Zumindest hat der Bundesrat angedeutet, dass am 13. Januar nicht nur über weitere Verschärfungen sondern auch über zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entschieden werden soll. „Der Bundesart muss für den angerichteten Schaden bezahlen“, betont Platzer, „denn die Schließung der Restaurants wurde befohlen.“ Die Hoffnung bleibt also, dass eine Lösung für die Branche folgt. Entsprechende Entschädigungen müssen laut Branchenverband jedoch sofort und unkompliziert fließen. „Nur so können die weiterlaufenden Fixkosten gedeckt werden“, sagt Platzer. Der Bundesrat dürfe sich nicht hinter dem Föderalismus oder der besonderen Lage verstecken. Er muss für den Schaden aufkommen. „Alles andere ist inakzeptabel“, betont Platzer.
(NZZ/GastroSuisse/NZ)