FDP und SSW wollen die ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie beibehalten
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie soll nach dem Willen der Fraktionen von SSW und FDP im Kieler Landtag über dieses Jahr hinaus 7 statt 19 Prozent betragen. Mit dieser Forderung gehen beide Fraktionen in die nächste Landtagssitzung.
Demnach soll sich die Landesregierung im Bundesrat für ein Festhalten an dem ermäßigten Steuersatz einsetzen.
Die Branche benötige mehr Zeit zur wirtschaftlichen Erholung
Der ermäßigte Steuersatz gilt seit dem 1. Juli 2020. Die Maßnahme sollte die Belastungen der Branche durch die Corona-Pandemie, die hohen Energiekosten und die allgemeinen Preissteigerungen abfedern. Diese Regelung wird ohne eine Verlängerung Ende dieses Jahres auslaufen.
Mit dem Tourismus sei gerade die Gastronomie einer der größten Wirtschaftsfaktoren Schleswig-Holsteins, argumentieren SSW und FDP. Daher sei es geboten, dass die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe der Branche ein erfolgreiches Wirtschaften ermöglichen.
Eine Rückkehr zum höheren Mehrwertsteuersatz würde die Existenz vieler, speziell kleinerer und familiengeführter Betriebe gefährden. Die Branche brauche etwas mehr Zeit zur wirtschaftlichen Erholung, heißt es dazu weiter.
Forderung aus der Branche
Einen Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur dauerhaften Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie hatte die Ampelkoalition wegen der angespannten Haushaltslage zuletzt abgelehnt. Die Union befürchtet mit dem Auslaufen der ermäßigten Mehrwertsteuer jedoch ein weiteres Gaststättensterben und drängt die Ampel-Koalition daher zu einer dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie.
Auch aus der Branche erheben sich die Stimmen und fordert man die Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer. Eine Umfrage des Dehoga verdeutlichte, dass mit über 12.000 Betriebsschließungen, Preissteigerungen von mehr als 15 Prozent und sinkenden Umsätzen zu rechnen sei, wenn die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von aktuell 7 Prozent auf 19 Prozent steigt. Der Dehoga fordert daher ebenso wie der Bundesverband der Systemgastronomie und die Hoteldirektorenvereinigung Deutschland die Beibehaltung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer. Auch das Deutsche Tiefkühlinstitut unterstützt die Forderung des Dehoga, den reduzierten Mehrwertsteuersatz beizubehalten.
(dpa/SAKL)