Tourismusbranche

EU und BRD streiten über Reisegutscheine

Der Deutsche Bundestag
Gutscheinpflicht bei abgesagten Reisen oder freie Entscheidung der Verbraucher? Darüber streiten gerade EU und BRD. (© Christian Müller/stock.adobe.com)
Ob es bei Reiseabsagen wegen Corona auch ein Gutschein sein darf, obwohl der Kunde sein Geld zurück haben will, ist zwischen Berlin und Brüssel strittig.
Montag, 27.04.2020, 10:57 Uhr, Autor: Thomas Hack

Zwischen der Bundesrepublik und der EU ist eine offene Diskussion über die von Deutschland angestrebte Gutscheinpflicht bei Reiseabsagen ausgebrochen. Die EU-Kommission will eine solche „Einschränkung“ der Verbraucherrechte nicht zulassen, wie es aus Brüssel heißt. Der Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, ließ diesbezüglich verlauten, die Entscheidungen der Mitgliedstaaten müssten mit EU-Recht übereinstimmen. Danach hätten Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptierten oder eine Erstattung bevorzugten.

Deutschland will EU-konforme Gutscheinlösung

Zu Reynders Äußerungen hieß es in Berlin dagegen: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die erste Einschätzung der Kommission zu der vorgeschlagenen Gutscheinlösung zur Kenntnis genommen.“ Ein Ministeriumssprecher sagte, die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene weiter für eine europarechtskonforme Gutscheinlösung einsetzen, die auch die Interessen der Verbraucher angemessen berücksichtige.

„Andere Länder sind da nicht so zurückhaltend!“

Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, mahnte dabei Tempo an: „In Berlin war uns eine enge Abstimmung mit Brüssel wichtig. Allerdings wird der wirtschaftliche Druck von Tag zu Tag größer. Andere EU Länder waren da nicht so zurückhaltend und haben zwischenzeitlich den obligatorischen Gutschein gesetzlich eingeführt. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer Lösung kommen können.“ (dpa/TH)

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