Dirk Iserlohe will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe um die Gleichstellung der großen mittelständischen Unternehmen des deutschen Gastgewerbes. Denn die Hotelketten – wie seine Dorint Hotelgruppe und Unternehmen wie Steigenberger, Maritim, H Hotels, Centro Hotels etc. – sind seiner Meinung nach mit unzureichenden Beihilfen für die hohen Verluste während der Corona-Lockdowns erheblich benachteiligt worden.
Am 12. April hat der Hotelunternehmer mit seinen Anwälten an der Verhandlung beim Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich der Revision der Entscheidung des OLG Bremen teilgenommen. Iserlohe fasst den Ausgang der Verhandlung wie folgt zusammen:
„Der BGH hatte alle vorgetragenen Argumente insbesondere die Existenzbedrohung als auch die gleichwidrige Gestaltung der staatlichen Hilfen gehört und zur Kenntnis genommen. Eine Existenzbedrohung wurde nicht in Zweifel gezogen und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG hat der BGH mit abstrakten und unzureichenden wie auch unrichtigen Argumenten abgelehnt.“
So habe der BGH als Beispiel mit den Überbrückungshilfen I und II sowie dem Stabilisierungsfonds argumentiert, obwohl diese Hilfen für die Klägerinnen nicht verfügbar wären und der Stabilisierungsfonds eine teuer verzinsliche Liquiditätshilfe darstelle, der die Lage nicht verbessere. „Der BGH war der Meinung, dass es im Ermessen des Staates liegt, allein kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, und größeren Unternehmen ihrem Schicksal trotz für sie unzureichende Hilfen zu überlassen“, stellt Iserlohe heraus.
Weiter erklärt er: „Das Bundesverfassungsgericht hat in großer Klarheit unabhängig des Systems der Kompensation (Beihilfe oder Schadenersatz) und von der Größe des Unternehmens eine Gleichbehandlung angemahnt (AZ. 1 BvR 1073/21, RD 38). Dies ließ der BGH unberücksichtigt und weist den Gedanken mit seiner Entscheidung zurück.“
Nächster Schritt: Bundesverfassungsgericht
Der Dorint-Gruppe bleibt nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht, da sowohl die Verwaltungs- als auch die Zivilgerichte letztinstanzlich nicht abgeholfen haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings die Klägerinnen in der damaligen Ablehnung vom 10.02.2023 motiviert, den Weg zu Ende zu gehen, da es einerseits aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht aussichtslos sei, eine Gleichverteilung von Kompensationen geboten ist und die Europäische Union einen weiteren Handlungsspielraum (ohne Obergrenzen) steckte als die Bundesregierung genutzt hat.
Die Bundesregierung hätte allein aus dem letzten EU-Corona-Beihilfe-Antrag von 10 Mrd. Euro noch mehr als 3 Mrd. Euro zur Herstellung der Gleichberechtigung zuweisen können, was weitaus mehr darstellt, als die großen Unternehmen – nach Umfrage der Klägerinnen – beanspruchen würden.
Entsetzen bei Iserlohe
Iserlohe ist zwar nach eigenen Angaben in seinen Erwartungen nicht enttäuscht, aber entsetzt über die seiner Meinung nach oberflächliche Umgangsweise des BGH mit der Materie und der Presseerklärung des BGH. Deren Tonalität würde laut Iserlohe der Absageschreiben der Bundesregierung und der Rechtfertigungsversuche des Bundeswirtschaftsministeriums ähneln und sich „nicht im Geringsten mit den spezifischen Belastungen der Klägerinnen beschäftigen“.
„Abgerechnet wird am Schloßplatz und bei keinem Gericht zuvor“, hält Iserlohe leicht frustriert fest.
(DHI Dorint Hospitality & Innovation GmbH/SAKL)