Lockdown-Ausstieg

Die Öffnungspläne der Bundesländer

Wirt bittet Leute mit Geste einzutreten
Die Öffnungspläne der einzelnen Bundesländer werden immer konkreter. (Foto: © iStockphoto)
Noch ist die Corona-Notbremse angezogen, doch die Landesregierungen bereiten bereits die ersten Öffnungsschritte vor. Das sind die Pläne der einzelnen Bundesländer.
Dienstag, 11.05.2021, 06:48 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Baden-Württemberg öffnet auch Innengastronomie

Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen nacheinander unter Auflagen wieder öffnen. Die Betriebe dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.

Bayern öffnet die Außengastronomie bis 22 Uhr

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 5-Tages-Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test und regelmäßige weitere Tests während des Aufenthalts. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen.

Berlin: Cafés und Restaurants dürfen Pfingsten draußen wieder öffnen

In Berlin dürfen seit Mittwoch Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Unter anderen sind touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin. Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Ab dem 21. Mai dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen – allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz.

Brandenburg plant Gastronomie und Tourismus im Freien

Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger können ab Freitag vor Pfingsten bei niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder in Gaststätten gehen und auf Campingplätzen übernachten. Dies soll in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sein, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam ankündigte. Bereits ab Mittwoch (12. Mai) soll in diesen Regionen mit weniger als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche auch wieder Dauercampen erlaubt sein. Ein negativer Schnelltest gilt dann für 24 Stunden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Kontakte: Ab dem 21. Mai können sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 zwei Haushalte treffen, nicht mehr nur ein Haushalt und eine weitere Person.
  • Gaststätten: Cafés und Gaststätten dürfen draußen öffnen mit einem Hygienekonzept, mit vorherigem Termin und mit einem Kontaktnachweis. Für die Gäste gilt eine Testpflicht. Nur zwei Haushalte dürfen an einem Tisch sitzen.
  • Tourismus: Das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten ist ab dem Wert unter 100 mit Hygienekonzept und negativem Test erlaubt. Hotels und Pensionen können aber noch nicht öffnen. Auch Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge mit Sitzplätzen im Freien sind mit Hygienekonzept und negativem Test dann wieder möglich. Freizeitparks dürfen mit Hygienekonzept, Abstand und Termin öffnen.
  • Theater, Konzert, Oper, Kino: Diese Kulturveranstaltungen sind im Freien möglich mit Hygienekonzept und negativem Test für bis zu 100 Besucher.
  • Sport: Kontaktsport im Freien ist mit bis zu zehn Menschen möglich – mit negativem Test außer für Kinder bis sechs Jahre. Ab 1. Juni soll auch kontaktfreier Individualsport in Innenräumen wie Fitnessstudios mit beschränktem Zutritt nach Raumgröße, mit Termin, negativem Test und Kontakterfassung möglich sein – ohne Nutzung der Umkleiden. Kontaktfreier Sport ist im Freien ohne Begrenzung unter Beachtung der Abstandsregeln möglich.
  • Indoor-Sport: Ab dem 1. Juni dürfen Fitnessstudios, Turnhallen oder Tanzstudios wieder öffnen. Kunden brauchen einen Termin und einen negativen Schnelltest.

Hamburg will Außengastronomie ab Pfingsten erlauben

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher will die Außengastronomie zu Pfingsten wieder öffnen. „Ja, ich werde das dem Senat vorschlagen am Dienstag“, sagt der SPD-Politiker in der ARD-Sendung „Anne Will“. Hamburg sei „sehr sehr gebremst im Infektionsgeschehen“. Die Stadt habe eine „außergewöhnlich stabile Lage“ bekommen. Deshalb könne man mit Vorsicht und kontrolliert solche Schritte gehen. Man könne einen Sommer erleben, der mindestens so sei wie 2020, und innerhalb Deutschlands reisen, fügte Tschentscher hinzu. Er mahnte aber auch: „Das sollten wir nicht riskieren, indem wir zu unvorsichtig werden.“

Hessen: Bisher keine Öffnungspläne bekanntgegeben

Für die Hessen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit anhaltend niedrigen Corona-Zahlen gibt es ab Montag wieder mehr Freiheiten. Voraussetzung für die Lockerungen im öffentlichen Leben ist, dass die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt. Die zweite Stufe des Öffnungsplans der Landesregierung greift, wenn die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegt oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang die Zahl 50 unterschreitet. Ein Überblick über die neuen Corona-Regeln in Hessen:

  • Kontakte: Stufe 1: Erlaubt sind zwei Haushalte plus geimpfte und genesene Bürger. Stufe 2: Möglich sind dann zwei Haushalte oder 10 Personen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
  • Gastronomie und Tourismus: Stufe 1: Die Außengastronomie wird mit Auflagen geöffnet.
    Erforderlich sind ein aktueller Corona-Test, Abstand, die Sitzplatzpflicht sowie die Aufnahme von Kontaktdaten. In Clubs und Diskotheken ist die Öffnung von Außengastronomie möglich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze können unter Auflagen öffnen. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: Eine Auslastung mit maximal 60 Prozent, ein Corona-Test bei Anreise und zweimal pro Woche. Stufe 2: Auch drinnen kann mit Auflagen geöffnet werden. Dazu zählen ein aktueller Corona-Test, Abstand, die Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste. Draußen gilt weiterhin: Abstand, eine Sitzplatzpflicht und die Aufnahme der Kontaktdaten. Ein aktueller Test wird empfohlen. Für Clubs und Diskotheken ist die Öffnung als Bar oder Gastronomie ist möglich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen unter Auflagen geöffnet werden. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen darf die Auslastung bei maximal 75 Prozent liegen. Es soll Corona-Tests bei der Anreise sowie zweimal pro Woche geben.
  • Kultur und Freizeit: Stufe 1: Draußen öffnen können Zoos, Freilichtmuseen und Freizeitparks – mit Auflagen und einer Anmeldepflicht. Drinnen können Museen, Schlösser und Zoos mit einer Anmeldung und einer medizinischen Maske besucht werden. Ein Corona-Test wird empfohlen. Stufe 2: Mit Auflagen werden auch Innenräume von Freizeitparks geöffnet. Ein aktueller Test wird empfohlen.
  • Veranstaltungen:  Stufe 1: Drinnen werden Veranstaltungen nur zu bestimmten Zwecken und mit Auflagen möglich gemacht. Dabei geht es etwa um berufliche Veranstaltungen oder Zusammenkünfte von öffentlichem Interesse sowie Gottesdienste. Draußen sind bis 100 ungeimpfte Personen werden unter strengen Auflagen erlaubt. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden, ein aktueller Test muss vorliegen. Mehr Teilnehmer sind im Einzelfall möglich. Stufe 2: Drinnen können sich dann bis zu 100 ungeimpfte Personen mit Auflagen aufhalten. Erforderlich sind ein aktuelles negatives Test-Ergebnis und die Kontaktdatenerfassung. Mehr Teilnehmer sind im Einzelfall möglich. Draußen sind bis 200 ungeimpfte Personen sollen erlaubt werden. Ein aktueller Test wird empfohlen.

Mecklenburg-Vorpommern erlaubt geimpfte Tagesausflügler

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat mehrere gelockerte Corona-Regelungen auf den Weg gebracht. Dies betrifft etwa Schulen, Kitas sowie viele Wirtschaftsbereiche.

  • Grundsätzlich: Wegen des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt weiterhin die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder kreisfreier Stadt als wichtiger Wert. Diesen Wert haben die Landkreise Vorpommern-Greifswald (100,6), Mecklenburgische Seenplatte (109,7) sowie Ludwigslust-Parchim (111) noch nicht unterschritten. Viele angekündigte Lockerungsschritte wie die Öffnung der Gastronomie sowie Hotellerie sind in diesem Fall nicht möglich.
  • Kontaktbeschränkungen: Die seit mehreren Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst landesweit bestehen. Ein Haushalt darf sich mit einem weiteren Menschen treffen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, zählen dennoch als ein Haushalt. Wann es hier Lockerungen gibt, ist noch nicht bekannt.
  • Was bereits geöffnet hat: Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs haben geöffnet, also etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, die Post, Sanitätshäuser, Optiker oder Banken. Zudem bleiben beispielsweise Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte landesweit geöffnet. Außenbereiche von Zoos und Tierparks können ebenfalls Gäste empfangen. Friseure dürfen öffnen, dies ist jedoch mit einer Corona-Testpflicht verbunden. Kunden müssen maximal 24 Stunden vor dem Termin einen Corona-Test gemacht haben – entweder in der Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort. Entscheidend ist dann, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Tests sind landesweit in rund 400 Einrichtungen möglich. Menschen mit vollständigem Impfschutz sind von der Testpflicht befreit, sofern sie keine typischen Covid-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust haben. Ein vollständiger Impfschutz liegt laut Landes-Coronaverordnung vor, wenn die zweite Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt.
  • Lockerungen von Wirtschaftsbereichen:
    • 23. Mai: Gastronomen dürfen innen und außen wieder Gäste empfangen. Für den Innenbereich müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorweisen und einen Tisch reservieren. Dies ist für den Außenbereich nicht notwendig. Ob zur Gastronomie auch Bars und Kneipen zählen, war zunächst nicht klar.
    • 25. Mai: Geschäfte, die bisher geschlossen sind, dürfen wieder öffnen. Ein Test oder eine Terminbuchung sind hier nicht notwendig. Weitere Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen wieder Kunden empfangen, sofern diese einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ebenfalls mit einer Test-Pflicht können Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen. Liegt eine Region mindestens eine Woche lang unter einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50, können die Öffnungen im Handel vorgezogen werden. Der Landkreis Vorpommern-Rügen will dies tun und den Handel am Freitag wieder öffnen.
    • 7. Juni: Alle Zweitwohnungsinhaber sowie Dauercamper können nach MV kommen, egal in welchen Regionen Deutschlands sie leben. Am selben Tag dürfen Einheimische wieder in Hotels, Pensionen und allen anderen Beherbergungsmöglichkeiten übernachten. Wer dort Urlaub macht, muss einen negativen Corona-Test bei Anreise vorweisen und sich zweimal die Woche testen. Am 7. Juni sind ebenfalls erste Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport vorgesehen. Dazu soll etwa der Besuch eines Fitnessstudios – mit negativem Test – zählen.
    • 10. Juni: Open-Air-Kulturveranstaltungen sollen als Modellprojekte zugelassen werden können. Auch hier soll ein negativer Test Voraussetzung sein.
    • 14. Juni: Menschen aus allen Regionen Deutschlands können im Nordosten Urlaub machen. Ein negativer Test bei Anreise sowie die zweimalige Testung pro Woche sind Voraussetzung. Es ist egal, wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz in der Heimatregion der Urlauber ist. Beherbergungsstätten dürfen alle ihrer Betten belegen.

Niedersachsen beschließt Stufenplan 2.0

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Stufenplan für die Lockerung der Corona-Beschränkungen beschlossen. Demnach sollen für Handel, Tourismus und das gesellschaftliche Leben die Beschränkungen in Etappen gelockert werden, wenn sich die Infektionslage weiter positiv entwickelt, wie Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am 10. Mai in Hannover mitteilte. „Das Ziel ist, dass wir die Infektionsketten gut im Griff und einen guten Sommer haben mit Öffnungen.“

Der Plan sieht drei Stufen vor: ein starkes Infektionsgeschehen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 (Stufe 3), ein hohes Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 50 (Stufe 2) sowie ein erhöhtes Infektionsgeschehen zwischen 10 und 35 (Stufe 1). Unabhängig von der aktuellen Corona-Lage in den Landkreisen und Städten greifen nächste Lockerungsschritte, die im «Stufenplan 2.0» aufgeführt sind, erst mit der kommenden Corona-Verordnung des Landes spätestens ab Ende Mai. In Landstrichen mit einer Inzidenz über 100 greifen weiterhin die Beschränkungen der Bundes-Notbremse.

Folgende Öffnungsschritte sind in den unterschiedlichen Lebensbereichen je nach Infektionslage ins Auge gefasst:

  • Kontaktbeschränkungen: In Stufe 3 können sich ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, in Stufe 2 ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts oder insgesamt bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Kinder bis 14 Jahre zählen jeweils nicht mit.
  • Einzelhandel: In Stufe 3 und 2 gibt es eine Zugangsbeschränkung, in Stufe 3 wie derzeit eine Testpflicht, ausgenommen sind kleine Läden und Geschäfte der Grundversorgung. In Stufe 1 genügt ein Hygienekonzept.
  • Gastronomie: Die Stufe 3 soll neben der Außengastronomie ab Ende Mai auch die Gastronomie drinnen öffnen dürften, jeweils mit Testpflicht und Einschränkungen. In Stufe 2 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie, in Stufe 1 genügt drinnen und draußen ein Hygienekonzept.
  • Tourismus In Stufe 3 ist können Hotels und andere Quartiere bis zu 60 Prozent belegt werden, es gibt Testpflichten, die Einschränkung auf Gäste nur aus Niedersachsen soll Ende Mai entfallen. Weitere Erleichterungen sind dann erst in Stufe 1 geplant, dann entfallen alle Auflagen bis auf die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts.
  • Theater, Konzerthäuser, Kinos: In Stufe 3 sind nur Veranstaltungen im Freien möglich mit bis zu 250 Teilnehmern und Testpflicht. In Stufe 2 sind wieder Veranstaltungen drinnen erlaubt mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, in Stufe 1 entfällt die Testpflicht.
  • Outdoorveranstaltungen inkl. Sport: In Stufe 3 sollen ab Ende Mai maximal 50 Zuschauer mit Testpflicht zugelassen werden, in Stufe 2 dann maximal 250 Personen mit Testpflicht. In Stufe 1 sollen bis zu 500 Zuschauer erlaubt werden.
  • Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten: In Stufe 3 ist der Zugang mit Test und einer 50-prozentigen Kapazitätsbegrenzung möglich, in Stufe 2 mit Test und einer 75-prozentigen Begrenzung. In Stufe 1 gibt es außer einem Hygienekonzept keine Vorschriften.
  • Breitensport drinnen, Fitnessstudios: In den Stufen 3 und 2 sind die Sportanlagen zwar geöffnet (außer Duschen/Umkleiden), die Kontaktbeschränkungen begrenzen die Teilnehmerzahl aber stark, Erwachsene benötigen einen Test. In Stufe 1 bleibt als Auflage ein Hygienekonzept.
  • Bars, Diskotheken, Clubs: Diese dürfen erst in der Stufe 1 wieder öffnen, pro Gast müssen zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.

NRW erlaubt eingeschränkte Gastronomie-Öffnung bei Inzidenz unter 100

Lichtblicke für Gastronomen, Hoteliers und Messe-Veranstalter in Nordrhein-Westfalen. Die Landesminister für Gesundheit und für Wirtschaft, Karl-Josef Laumann (CDU) und Andreas Pinkwart (FDP), gaben am Mittwoch konkrete Öffnungsperspektiven aus dem Corona-Lockdown. In Düsseldorf erläuterten sie, was mit der aktualisierten Coronaschutz-Verordnung ab dem 15. Mai gilt.

  • Gastronomie: Eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie werden wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen gerechnet auf 100.000 Einwohner liegt. Dies traf am Mittwoch laut Pinkwart auf sieben Kreise in NRW zu. Voraussetzung sei eine verminderte Gästezahl. „Zugang haben Getestete, Geimpfte und Genesene.“ Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden.
  • Hotels: Für private Gäste dürfen Hotels unter Auflagen bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen – also, wenn der Wert in der Kommune an mindestens fünf Tagen darunter liegt. Die Erlaubnis ist aber auf maximal 60 Prozent der Hotelkapazitäten begrenzt, jedenfalls solange bis die Inzidenz unter 50 fällt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte die Perspektiven, forderte aber eine einfache und unbürokratische Kontrolle. Es müsse ausreichen, wenn ein Gast ein Dokument vorzeige. „Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung“ seien den Wirten nicht zuzumuten, sagte Haakon Herbst, Regionalpräsident im Dehoga NRW.
  • Camping: Auch Übernachtungen in Ferienwohnungen sowie auf Camping- und Wohnmobilplätzen werden bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene wieder möglich. Der ADAC rechnet mit einer noch stärkeren Nachfrage als 2020.
  • Einzelhandel: Unter Inzidenz 100 dürfen alle Geschäfte öffnen – ohne Terminbuchung, aber nur für eine begrenzte Zahl getesteter Kunden.
  • Messen: Als erstes Bundesland eröffne NRW auch Messen wieder eine Perspektive, betonte Pinkwart. Messen werden mit beschränkter Besucherzahl und nach demselben Flächen-Schlüssel vom vergangenen September erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Für Kongresse und Tagungen sollen die gleichen Regeln gelten.
  • Kultur: In Regionen mit einer Wocheninzidenz unter 100 werden kulturelle Freiluft-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen erlaubt. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
  • Bildung: Für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen strebt Laumann eine landeseinheitliche Lösung an. Sie soll greifen, wenn die Wocheninzidenz landesweit unter 100 liegt. Anfang kommender Woche werde es darüber Gespräche zwischen den Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben.
  • Freizeit: Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen kleinere Außeneinrichtungen für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene öffnen, etwa Minigolf, Kletterparks, und Hochseilgärten. Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl zum Sport zulassen; die Liegewiesen dürfen hingegen nicht genutzt werden. Private Veranstaltungen werden erst ab einer Inzidenz unter 50 erlaubt: im Außenbereich mit maximal 100 Personen, innen mit maximal 50 Personen jeweils mit negativem Testergebnis. Ausgangsbeschränkungen fallen ab einer Inzidenz unter 100; unterhalb der 50er-Marke wären wieder Treffen mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten plus Kindern bis 14 Jahre erlaubt.
  • Impfen: «Mein Ziel ist es, dass wir es in Nordrhein-Westfalen schaffen, jeden Tag ungefähr ein Prozent der Impfberechtigten zu impfen», sagte Laumann. Bislang sind in NRW rund 35 Prozent einmal geimpft, 8,8 Prozent haben bereits den vollen Schutz nach zwei Spritzen. Auch rund eine Million Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 15 Jahren könnten in NRW mit einem Angebot rechnen, sobald der Impfstoff von Biontech/Pfizer für diese Altersgruppe zugelassen sei. «Der Bund wird dafür zusätzlichen Impfstoff zur Verfügung stellen.»
  • Niederlande: Eine neue Einreiseverordnung des Bundes sehe vor, dass Reisende, die länger als 48 Stunden in den Niederlanden gewesen seien, fünf Tage in Quarantäne müssten, erklärte Laumann. Jeder, der sich jetzt länger als 48 Stunden in den Niederlanden aufhalte und nicht zu den Grenzpendlern gehöre, müsse davon ausgehen, dass die neue Regelung gelte. Erst am fünften Tag könnten sich die Betroffenen frei testen lassen. Die bisherige nordrhein-westfälische Regelung, dass Reisende sich direkt nach der Rückkehr frei testen lassen konnten, gelte nicht mehr.

Rheinland-Pfalz ermöglicht kontaktarmen Urlaub

Rheinland-Pfalz lockert die Corona-Einschränkungen nach und nach – in drei Stufen. Voraussetzung ist: Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen muss fünf Tage hintereinander unter 100 liegen. Für einige Lockerungen muss die Inzidenz sogar stabil unter 50 liegen. Und umgekehrt gilt: Werden diese Grenzen drei Tage lang hintereinander überschritten, greifen wieder strengere Regeln, ab 100 die der Bundes-Notbremse.

Der Stufenplan:

Ab 12. Mai können in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100 Geschäfte wie der Lebensmittelhandel wieder öffnen. Auch kontaktarmer Urlaub und kontaktfreier Sport sind wieder möglich, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ankündigte. Für die Außengastronomie gelte die Öffnungsmöglichkeit bereits. Das Alkoholverbot im sonstigen öffentlichen Raum gelte aber weiter. Kontaktarmer Urlaub umfasst Übernachtungen in Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sowie in Hotels, mit Frühstück auf dem Zimmer und eigenem Bad. Für die Anreise und alle 48 Stunden danach sind Tests notwendig.

In der Öffnungsstufe 2 ab dem 21. Mai sind kulturelle Veranstaltungen mit Zuschauern im Freien mit Test wieder erlaubt. Bis maximal 100 Menschen mit festen Sitzplätzen können zusammen kommen, dabei müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Maximal fünf Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten dürfen sich draußen – mit oder ohne Trainer – natürlich mit Abstand wieder zum Gruppensport treffen. Fällt die Inzidenz fünf Tage unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder möglich – mit Abstand, Test und Maske.

Ab Fronleichnam (ab 2. Juni) können Hotels wieder ganz öffnen – Voraussetzung für die Gäste ist ein negativer Test. Auch Freibäder dürfen aufmachen. Mit einem negativen Test geht es auch wieder in die Innengastronomie, ins Theater, Kino und Museum. Jugendfreizeiten mit Übernachtung sind wieder möglich. Für Sportvereine und Fitnesscenter gilt: Training innen und außen ja, aber nur eine Person auf 20 Quadratmetern.

Sachsen offen für Modellprojekte und Bewirtschaftung der Außenbereiche

Sachsen-Anhalts Landesregierung will bei Unterschreiten der Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Außengastronomie mit Tests und Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Im Innenbereich seien Modellprojekte geplant. Als Beispiele nannte er die Bereiche Kunst, Kultur und Hotellerie.

Außerdem soll nach Angaben von Wirtschaftsministern Armin Willingmanns bald auch wieder autarker Tourismus möglich sein. „Wir verstehen darunter das Anmieten von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Camping, aber auch Wohnmobilstellplätze oder vergleichbare Unterkünfte.“ Diese Regelung betreffe den jeweiligen Kreis und gelte auch für auswärtige Besucher, stellte Willingmann klar.

Dabei sollen grundsätzlich Geimpfte, negativ Getestete und Genesene gleich behandelt werden. Die Landesregierung will die Details der neuen Corona-Regeln im Laufe der Woche klären und spätestens am Freitag beschließen. Schon am Sonntag könnte die neue Landesverordnung gelten.

Sachsen-Anhalt öffnet unter Auflagen Gastronomie, Sport und Kultur

Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Regeln für Landkreise und kreisfreie Städte, deren Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Die Außengastronomie soll dann wieder öffnen können, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) mitteilte. Bestimmte Veranstaltungen im Freien sollen ebenso wie touristische Aufenthalte möglich sein. Sachsen-Anhalts Landesregierung will zudem nach Pfingsten weitere Öffnungen in Gebieten mit niedrigen Corona-Zahlen ermöglichen. „Wir wollen im Bereich zwischen 50 und 100 weitere Möglichkeiten eröffnen“, kündigte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an. Konkret will die Landesregierung eine Spanne zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100 festlegen, in der sich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt über einen bestimmten Zeitraum bewegen muss, um weitere Öffnungen erlauben zu dürfen. Mit einem negativen Testergebnis sollen wieder Urlaub in Hotels und Restaurantbesuche im Innenbereich möglich werden.

Schleswig-Holstein öffnet Tourismus und Gastronomie weiter

Kurz vor Pfingsten fährt Schleswig-Holstein das öffentliche Leben in weiten Teilen weiter hoch. Ab Montag wird im nördlichsten Bundesland unter Corona-Bedingungen in diversen Bereichen mehr möglich – für Einheimische und für Besucher aus ganz Deutschland. Geknüpft ist alles an strenge Vorschriften wie Tests in dichter Folge und das Tragen von Schutzmasken. Die Landesregierung hat die Neuerungen beschlossen, nachdem die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen seit längerem stabil unter 100 lag. Zuletzt schwankte die Inzidenz um den Wert 50. Wesentliche Änderungen im Einzelnen:

  • Tourismus: Urlauber aus ganz Deutschland können wieder überall im Land Ferien machen und nicht mehr nur in vier Modellregionen wie bisher. Touristen, die im Norden in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen übernachten wollen, müssen mit frischem negativen Corona-Test anreisen und diesen alle drei Tage erneuern. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.
  • Gastronomie: Lokale dürfen unter strengen Auflagen auch ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis oder eine Bescheinigung, dass eine vollständige Impfung mindestens zwei Wochen alt ist. Auch Beschäftigte mit Gästekontakt brauchen aktuelle Tests. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume sind zusammen zehn Gäste erlaubt. Die Außengastronomie ist schon geöffnet. Ab 17 Mai  dürfen Gaststätten unter strengen Auflagen  auch ihre Innenbereiche öffnen.
  • Kontaktregeln: Im Freien können sich generell insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten gemeinsam aufhalten, nicht mehr nur fünf aus zwei Haushalten. Diese Regel bleibt für den Innenbereich bestehen, auch in Wohnungen.
  • Versammlungen: Im Freien sind 250 statt bislang 100 Menschen gestattet. Dies gilt auch für Religionsgemeinschaften. Bestattungen und Trauerfeiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern im Außenbereich und mit maximal 50 drinnen erlaubt.
  • Freizeit und Kultur: Freizeitparks können öffnen. Beim Besuch von Kultureinrichtungen wie Museen im Innenbereich sind negative Corona-Tests erforderlich. Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschen auf Campingplätzen dürfen benutzt werden; Saunen und Whirlpools bleiben geschlossen.
  • Sport: Auch hier wird mehr möglich. Nun dürfen in Hallen bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung aktiv sein. Im Freien können bis zu 20 dabei sein. In Bahnen darf wieder geschwommen werden. Schwimmunterricht wird in Freibädern und Außenbecken erlaubt. Unter Auflagen können Amateursportler wieder Wettkämpfe im Freien austragen.

Thüringen: Camping und Biergarten-Besuch bald möglich

Noch sind die Inzidenzen in Thüringen zu hoch, doch mit der geplanten Corona-Verordnung bereitet das Land die ersten Öffnungsschritte vor. Diese sieht bei stabilen Werten unter 100 (mindestens fünf aufeinander folgende Tage) sollen künftig automatische Öffnungsschritte unter anderem im Bereich der Außengastronomie, beim Camping, der Buchung von Ferienhäusern und körpernahen Dienstleistungen vor. Die neuen Regeln sollen am Donnerstag, 6. Mai, in Kraft treten.

Genau sieht ein erster Entwurf der Verordnung vor, dass Campingplätze und Ferienhäuser gebucht werden dürfen, wenn es ein Infektionsschutzkonzept gibt und die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist. Alle anderen touristischen Übernachtungen sollen aber vorerst verboten bleiben.

Die Vize-Ministerpräsidentin und Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) Siegesmund forderte zudem, dass Geimpfte und Genesene „schnellstmöglich ihre Rechte als Bürgerinnen und Bürger zurückerhalten. Ihrer Ansicht nach wäre es hilfreich, als Nachweis für Genesene auch eine Antikörper-Untersuchung anzuerkennen. Bisher gilt als Nachweis nur ein positiver PCR-Test.

(dpa/NZ)

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Was ist in welchen Bundesländern möglich?

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in den meisten Landkreisen oder kreisfreien Städten stabil unter 100 liegt, wird in Gastronomie und Hotellerie teils kräftig gelockert. Das ist in den Bundesländern aktuell erlaubt:
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