Fünf Lösungsvorschläge
Im Gutachten werden daher von den Experten fünf Lösungsvorschläge aufgezeigt und diskutiert, wie der Gesetzgeber beispielsweise durch einen minimalinvasiven Eingriff die derzeit massiv gestörte Mietpreisäquivalenz für den Zeitraum einer anhaltend hohen Inflation wiederherstellen kann. Gleichzeitig sollen freiwillige Lösungen der Mietvertragsparteien steuerlich belohnt werden.
„Unsere Vorschläge haben nicht zum Ziel, die Indexmiete im gewerblichen Bereich abzuschaffen. Vielmehr zielen die Vorschläge darauf, extreme und
mit dem tatsächlichen Kostenanstieg nicht mehr zu vereinbarende Indexmietpreissteigerungen gesetzlich zu verhindern", erklärt Rechtsanwalt Steinpichler.
Er betont: "Da es sich um einen spürbaren Eingriff in Vertragsfreiheit handelt, sollen Anreize geschaffen werden, bestehende oder drohende Verschiebungen der Mietpreisäquivalenz durch individuelle Nachverhandlungen zwischen Mietern und Vermietern abzuwenden.“
Darüber hinaus soll ein marktgerechter Gewerbemietpreisindex den vielfach zu ungerechten Ergebnissen führenden Verbraucherpreisindex ablösen. Die gerichtliche Überprüfung von unwirksamen Preisklauseln könne so für Gewerberaummieter erleichtert werden.
Das Gutachten mit dem Titel „Gewerbemietvertragliche Wertsicherungs- und Indexklauseln in Zeiten von Poly-Krisen“ kann in einer Kurz- sowie Langfassung kostenfrei über die DZG-Webseite abgerufen werden.
(Denkfabrik Zukunft der Gastwelt/SAKL)