Denkfabrik macht Vorschläge zum Verhindern einer Indexmietpreisspirale
Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat dem Bundeswirtschaftsministerium in einem Rechtsgutachten Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine Indexmietpreisspirale bei gewerblichen Verträgen in Deutschland effektiv gebremst werden kann.
Hintergrund ist, dass viele gewerbliche Mietverträge der Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (Gastwelt) und des Einzelhandels Wertsicherungsklauseln (Indexmietklauseln) enthalten, die durch den außergewöhnlichen Anstieg der Inflation seit Monaten massive Auswirkungen auf Entwicklung der Mieten haben. Das Ministerium hatte nach einem Gespräch mit DZG-Mitgliedern um eine Einschätzung gebeten.
„Das Thema wurde an uns von sehr vielen Seiten herangetragen, da gewerbliche Mieten einer der zentralen Kostenfaktoren sind", sagt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge.
Er erklärt: "Durch die Kombination von hoher Inflation und Indexmietklauseln besteht die Gefahr, dass sich die wirtschaftliche Situation von 250.000 Gastwelt-Unternehmen noch weiter verschärft – ohne, dass die Unternehmen selbst irgendetwas dagegen machen können. Zur Herstellung einer rechtsklaren und wirtschaftlich planbaren Situation bedarf es aus unserer Sicht eines schnellen gesetzgeberischen Eingriffs. Dieser muss die Interessen von Mietern wie Vermietern am Ende gleichermaßen fair berücksichtigen.“
Rechtsgutachten soll Aufschluss geben, wie sich der Inflationsanstieg auf die Mietentwicklung auswirkt
Vor diesem Hintergrund hat der Thinktank bei der renommierten Münchner Kanzlei „Steinpichler Rechtsanwälte“ ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die DZG im April dem Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt hat.
„Inhaltlich geht es uns darum aufzuzeigen, wie sich der Inflationsanstieg auf die Mietentwicklung – und damit mittelbar auch auf die Leistungsfähigkeit der davon betroffenen Unternehmen – auswirkt und welche Maßnahmen von staatlicher Seite denkbar sind, eine Indexmietpreis- und Inflationsspirale zu verhindern“, erklärt Rechtsanwalt Christian Steinpichler.