Booking.com als Gatekeeper eingestuft
Booking.com ist eine der größten Online-Marktplätze für Buchungen von Hotels in Europa. Zahlreiche Nutzer orientieren sich bei ihrer Unterkunfts-Recherche ausschließlich auf die Angebote der Plattform. Das heißt mit anderen Worten, wer nicht auf Booking erscheint, wird auch nicht gebucht.
Laut der europäischen Vertriebsstudie 2022 von Hotrec ist Booking.com mit einem Marktanteil von über 70 Prozent das bei weitem dominierende Online-Reisebüro. Das Buchungsportal hat immer wieder durch unfaire Geschäftspraktiken Ärger von Seiten der Hotels auf sich gezogen.
EU gewährt Einhalt
Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act (DMA) benannt. Mit dieser Feststellung entstehen für Booking.com jetzt einige Gebote und Verbote, die das Unternehmen zügig auf seinen Seiten umsetzten muss. Dafür bleiben sechs Monate Zeit.
Die Gatekeeper-Regelungen der EU
Die Gatekeeper-Kriterien sind erfüllt, wenn ein Unternehmen:
- eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist,
- über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Nutzerbasis mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet,
- eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt hat.
In Zukunft muss Booking.com folgende Aspekte seiner Geschäftspraktiken an die Vorgaben der EU anpassen und darf damit nicht mehr:
- Dienstleistungen und Produkte, die der Gatekeeper selbst anbietet, gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten, die von Dritten auf der Plattform des Gatekeepers angeboten werden, in puncto Reihung bevorzugt behandeln,
- Verbraucher daran hindern, sich an Unternehmen außerhalb ihrer Plattformen zu wenden,
- Nutzer daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren, wenn sie dies wünschen,
- Endnutzer außerhalb des zentralen Plattformdienstes des Gatekeepers zum Zwecke gezielter Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung nachverfolgen.
Des Weiteren muss die digitale Plattform folgende Punkte umsetzen:
- Dritten ermöglichen, in bestimmten Situationen mit den eigenen Diensten des Gatekeepers zusammenzuarbeiten,
- es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren,
- den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die notwendigen Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können,
- es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.
In den letzten Jahren hat Booking.com einige dieser Punkte nicht erfüllt, was in der Hotellerie für Unbehagen sorgte.
Dachverband befürwortet die Benennung
Hotrec unterstützt die offizielle Bezeichnung nachdrücklich. Europäische Hoteliers sind mit viel zu vielen unfairen Geschäftspraktiken und Beeinträchtigungen von Booking.com konfrontiert, die ihre Leistungsfähigkeit enorm beeinträchtigen.
So versucht Booking Holdings gegenwärtig weiterhin zu unterbinden, dass Hoteliers über ihre eigenen Vertriebskanäle bessere Preise als über seine Plattform anbieten. Außerdem teilt das Unternehmen die mit den Inseraten der Hotels erhobenen Daten nur unzureichend mit seinen Hotelpartnern.
Durch die Neueinordnung der Plattform hofft der Dachverband Hotrec darauf, dass derartige Konflikte nun rasch einer Lösung zugeführt werden.
Zeit für grundlegende Veränderungen
Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos betont: „Nach einem jahrzehntelangen Ringen der europäischen Hotels mit Booking.com kann der DMA nun zu einem echten Gamechanger werden. Hotrec bekräftigt in diesem Kontext noch einmal sein Engagement für konstruktive und transparente Diskussionen mit der Europäischen Kommission und Booking.com.“
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Distribution von Hotrec, ergänzt: „Es ist nun wichtig, sicherzustellen, dass der Gatekeeper nicht etwa versucht, seine neuen Verpflichtungen zu umgehen und dass er alle betroffenen Interessengruppen zu seinen Compliance-Lösungen ausreichend konsultiert.“
(Hotrec/CHHI)