Bayern sträubt sich gegen die Einführung einer Bettensteuer
Sollte die Landeshauptstadt bis zum Inkrafttreten der Änderung die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das laut Herrmann aus rechtlichen Bedenken abgelehnt.
„Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern. Mit der auf den Weg gebrachten Änderung des Kommunalabgabengesetzes sorgen wir dafür, dass das so bleibt“, betonte Hermann.
Änderung des Kommunalgesetzes mehrheitlich befürwortet
Zuvor hatte der Kommunal- und Innenausschuss des Landtags nach einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände den Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mehrheitlich befürwortet und „damit die Weichen für das Verbot einer ‚Übernachtungssteuer‘ gestellt“, wie das Innenministerium weiter mitteilte.
Negative Folgen für den Tourismus erwartet
Im Gegensatz zu Experten und Kommunen rechnet Herrmann infolge von kommunalen Bettensteuern mit negativen Folgen für den Tourismus. Dies sei den bayerischen Beherbergungsbetrieben nach den starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und der aktuellen Energiekrise nicht zuzumuten.
1979 habe man zudem zur Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems sowie zu Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat bewusst „Bagatellsteuern“ abgeschafft.
(dpa/THWA)