Bis zur Kabinettsberatung

Bayern setzt Hotspot-Regelung aus

Junge Gastronomin entfernt ein Scild auf dem „Geschlossen wegen Covid-19 steht“
Da die Hotspot-Regelung in Bayern ausgesetzt wurde, müssen Gastronomen in betroffenen Regionen ihre Betriebe nicht schließen. (Foto: © weyo – stock.adobe.com)
Kreise, die in Bayern die Inzidenz von 1000 übersteigen, sollten eigentlich das öffentliche Leben herunterfahren. Nun wird die sogenannte Hotspot-Regelung ausgesetzt. Die Verbände begrüßen die Entscheidung.
Freitag, 14.01.2022, 08:11 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern, die in den kommenden Tagen gegebenenfalls eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen, müssen das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren: Die sogenannte Hotspot-Regelung wird bis zur geplanten Überarbeitung im Kabinett ausgesetzt. Das kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. „Ich denke, es ist richtig und angemessen, die momentan in Bayern geltenden Hotspot-Regelungen, die an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 gebunden sind, an Omikron anzupassen“, sagte Holetschek. Jeder Tag bringe zusätzliches Wissen. „Solange wird die bestehende Hotspot-Regelung nicht angewendet“, erklärte der Minister. Das bedeutet: Auch bei einer Inzidenz über 1000 muss unter anderem die Gastronomie vorerst nicht schließen.

Welche Maßnahmen könnten beschlossen werden?

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte bereits eine Erhöhung des Schwellenwerts angedeutet – darüber und über weitere Details will das Kabinett kommende Woche beraten. Dabei ist auch im Gespräch, ab einem bestimmten Wert – eventuell 1000 – die 2G-plus-Regel dann doch auch in der Gastronomie anzuwenden. Man werde sicher auch noch einmal einen kritischen Blick auf die Regelungen zu 2G/2G plus werfen und wo diese angemessen und notwendig sind, auch in Bezug auf unterschiedliche Lebensbereiche von der Gastronomie bis zur Beherbergung, erklärte der Gesundheitsminister.

Verbände begrüßen die Entscheidung

Der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), Manfred Gößl, lobte Holetscheks Entscheidung. „Vor allem Gastronomen, Hoteliers sowie Betreiber von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen inklusive Seilbahnen müssen nicht weiter in Unsicherheit leben, ob ihnen innerhalb weniger Tage eine Betriebsschließung droht. Der wirtschaftliche Schaden wäre immens und existenzbedrohend gewesen.“ Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sprach von einer absolut richtigen und nachvollziehbaren Entscheidung: „Es geht nicht um blinden Aktionismus, sondern um politische Entscheidungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen – das begrüßen wir.“

(dpa/NZ)

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