Der Dehoga Bayern sieht in den neuen Regel eine wichtige Weichenstellung für das bayerische Gastgewerbe: „Das Inzidenzgeschehen nimmt ab, heute wurden in den beiden letzten regionalen Hotspotgebieten Bayerns die Teil-Lockdowns beendet, womit allerorten wieder Restaurants und Gaststätten öffnen können“, so Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes: „Nunmehr ist eine genussvolle Weihnachtszeit wieder möglich, zwar mit Einschränkungen wie Zugangskontrolle oder Sperrzeit, die jedoch der eigenen Sicherheit dienen und es allemal wert sind, wieder zu seinem Lieblingswirt zu gehen.“
Zudem hat Ministerpräsident Markus Söder heute für das Gastgewerbe sehr wichtige Entscheidungen des Ministerrats verkündet. So wird die Sperrstunde in der Gastronomie für die Silvesternacht aufgehoben. „Wir werden mit dieser Ausnahmeregelung verantwortungsvoll umgehen“, so Inselkammer, „hier werden unsere Betriebe zum Teil der Lösung, da es besser ist, sich in einem kontrollierten Umfeld unter strengen Schutz- und Hygienekonzepten zu treffen, als mit tausenden Feierwilligen ohne jegliche Kontrolle im öffentlichen Raum.“
Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Maskenpflicht von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz sich nach arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen richtet. Über das „welche und wie“ der Maske am Arbeitsplatz entscheidet damit der jeweilige Arbeitgeber gemäß seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung.
(dpa/Dehoga/NZ)