Die Steuern würden zudem laut Firgo „zu großen Teilen auf die Gäste übergehen“. Durch die vergleichsweise geringe Preissensibilität des Tourismus bei einem Reiseziel wie München würden Touristen auch höhere Preise aufgrund der neuen Steuer akzeptieren – nur bei besonders günstigen Unterkünften seien die Preise wesentlich sensibler. Die Stadt hingegen könne mit Zusatzeinnahmen rechnen, die auch der Region zugutekämen.

Bundesverfassungsgericht hatte Übernachtungssteuer für verfassungsgemäß erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt. Damit waren mehrere vom Hotellerieverband Dehoga unterstützte Klagen von Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg gegen die Bettensteuern in ihren Kommunen endgültig gescheitert.

Die betreffenden Kommunen erheben die Steuern, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die Hotellerie fühlt sich benachteiligt, weil Einzelhändler und andere Betriebe, die vom Tourismus profitieren, keine derartigen Steuern für ihre Kunden zahlen müssen.

(dpa/THWA)

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