Reguläres Stufensystem wieder in Kraft

Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig. Kretschmann bekräftigte, Omikron bringe zwar weniger schwere Krankheitsverläufe, sei aber deutlich ansteckender. Die Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser sei weiter vorhanden, auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten zuletzt deutlich gesunken sei.

Weitere Regeln

Im Fußballstadion sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6.000 Zuschauer zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet. Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern. 10 Prozent dürfen Stehplätze sein. Die Besucher müssen aber wie üblich eineinhalb Meter Abstand halten.

Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen – unter der Bedingung, dass 2G plus am Eingang angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfen. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. „Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen“, sagte Kretschmann.

Die Regeln für private Treffen blieben unverändert. Das heißt, dass Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen einhalten müssen. Ein Haushalt darf sich höchstens mit zwei weiteren Personen treffen. Eine Verschärfung gibt es bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dort gilt von Freitag an eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.

(dpa/MK)

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