Ausgangssperren und Lockerungsprojekte
Die neue – noch in der Erarbeitung befindliche – Corona-Verordnung in Niedersachsen sieht angesichts stark steigender Neuinfektionszahlen Regelungen für nächtliche Ausgangssperren in Hotspots vor. Gleichzeitig wird der Rahmen für Modellversuche für Öffnungen in Handel, Gastronomie und Kultur gekoppelt an Schnelltests und eine digitale Kontaktnachverfolgung abgesteckt. Besondere landesweite Regelungen über die Ostertage gibt es nach dem abgesagten Osterlockdown praktisch nicht. Dies sieht der vorläufige Entwurf der Verordnung vor, die ab dem Wochenende greifen soll.
Was soll bei den Kontaktbeschränkungen gelten?
Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gelten. Liegt die Inzidenz bei über 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, dürfen sich die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person treffen.
Sind Treffen über Ostern erlaubt, sind besondere Einschränkungen geplant?
Auch nach der Absage des Osterlockdowns sind keine besonderen Einschränkungen für Treffen über die Ostertage vorgesehen. Allerdings sollen in der Zeit vom 1. April bis zum Ablauf des 5. April Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig sein, auch wenn die Personen das Abstandsgebot einhalten.
Sind touristische Tagesausflüge über Ostern erlaubt?
Von einer Beschränkung touristischer Tagesausflüge ist im Verordnungsentwurf nicht die Rede. Kommunen können solche Beschränkungen aber wie bereits in der Vergangenheit, als Ausflügler in den verschneiten Harz stürmten, regional begrenzt in eigener Hoheit erlassen. Die Stadt Cuxhaven hat dies bereits getan.
Was soll für Niedersachsens Hotspots gelten?
In Kreisen und Städten mit einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz sollen stärkere Beschränkungen als bisher greifen, das Abwägen und die Entscheidung darüber liegt aber in der Befugnis der Kommunen. Ein auf Landesebene festgezurrter Automatismus soll nach dem Entwurf der Verordnung nicht greifen. Neben einer erweiterten Maskenpflicht, Zugangsregelungen gekoppelt an Schnelltests und stärkeren Kontaktbeschränkungen kann dies eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 05 Uhr sein.
Wann kommt es zu einer Ausgangssperre?
Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 – und am Freitag war dies bereits in 22 der 45 Kreise und großen Städte der Fall – dann muss die Kommune zu strikteren Maßnahmen greifen, so sieht es die Verordnung vor. Welche Schritte sie ergreift, bleibt ihr selber überlassen. Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 150 soll die Kommune die Ausgangssperre anordnen. Voraussetzung soll sein, dass das Infektionsgeschehen sich nicht mehr räumlich eingrenzen lässt und die Gefahr eine unkontrollierte Verbreitung des Corona-Virus besteht. Ausgangsbeschränkungen sollen auch in Teilen eines Landkreises oder einer Stadt möglich sein.
Und wie sieht es mit dem Modellprojekten für Lockerungen aus?
Geplant ist in großen, mittleren und kleinen Kommunen in allen niedersächsischen Regionen mit einer niedrigen, aber auch mit einer hohen Infektionsbelastungen Erfahrungen zu sammeln, ob gekoppelt an Schnelltests mehr Öffnungen möglich sind. Dabei geht es um den Handel, die Außengastronomie, Kulturzentren, Theater, Opernhäuser, Kinos und Fitnessstudios. Die Modellversuche sollen frühestens ab dem 6. April für zunächst drei Wochen starten und dann ausgewertet werden. In festgelegten Bereichen einer Kommune soll der Zugang zu den genannten Bereichen nach einem negativen Schnelltest möglich sein. Unter anderem zu Kontaktnachverfolgung soll dabei die Luca-App zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz nicht über 200 liegt.
(dpa/NZ)