Corona-Pandemie

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Bild der Plenarsitzung des Bundestag
Der Bundestag hat weitere Möglichkeiten zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen. (Foto: © picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka)
Die Ampel-Koalition hat das Infektionsschutzgesetz erneut nachgebessert. Demnach sind künftig wieder Schließungen der Gastronomie möglich.
Freitag, 10.12.2021, 12:40 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht und weitere Krisenregelungen beschlossen. Den Gesetzesplänen der neuen Koalition von SPD, Grünen und FDP stimmte  – trotz Zweifeln – auch die CDU/CSU zu. „Wir geben das Instrument, was notwendig ist, lokal, aber auch bundesweit, die Delta-Welle zu brechen und die Omikron-Welle so gut, wie wir können, zu verhindern“, so Karl Lauterbach zu den Neuerungen. Der Gesundheitsminister betonte: „Bei der Inzidenz, die wir derzeit haben, ist die einzige Alternative zur Schließung von Restaurants und kulturellen Einrichtungen oft die, dass Ungeimpfte dort nicht hineinkommen.“ Bis Weihnachten müsse die Delta-Welle so weit wie möglich zurückgedrängt werden. Familientreffen müssten nicht nur stattfinden können, „sondern sicher stattfinden können“.  Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen forderte die Länder daher auf, die Maßnahmen auch konsequent umzusetzen. „Der Staat darf sich nicht lächerlich machen. Es muss durchgesetzt werden, was beschlossen wird, ansonsten wird Politik und der Staat als Ganzes unglaubwürdig.“

Ein Überblick über die Maßnahmen

  • Regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage können die Länder ohnehin schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen, aber keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschalen Schließungen von Geschäften und Schulen. Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind – besonders im Sport mit größerem Publikum. Schließungen etwa in der Gastronomie sind möglich, aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.
  • Regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun bis zum 19. März verlängert werden.
  • Kurzarbeitergeld: Es wird ermöglicht, das schon bis Ende März verlängerte Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt – wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies gilt für Beschäftigte, die bis Ende März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.
  • Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen – oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.
  • Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus dürfen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab 12 Jahren impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams.
  • Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und „Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten“ nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.
  • Kliniken: Kliniken erhalten wieder Ausgleichszahlungen – etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.

(dpa/NZ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

In Bayern wurde die Isolationsplficht für Covid-Infizierte abgeschafft.
Coronaregeln
Coronaregeln

Keine Covid-Isolation mehr in vier Bundesländern

In einigen Bundesländern wurde jüngst die Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Schutzmaßnahmen müssen aber weiterhin eingehalten werden. Gibt es Sonderregeln für das Gastgewerbe?
Junge Dame mit Maske kontrolliert Gäste beim Einlass in das Restaurant
Reaktion auf Omikron
Reaktion auf Omikron

Österreich verschärft Corona-Regeln

Von einem erneuten Lockdown hat Österreich vorerst abgesehen. Nun soll zunächst versucht werden mit einer FFP2-Maskenpflicht und schärferen Kontrollen in der Gastronomie das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.
Aufsteller: Closed
Österreich
Österreich

„Das gebetsmühlenartige Vertrösten fährt Branchen an die Wand“

In Österreich steht die geplante Wiedereröffnung von Hotellerie und Gastronomie auf den Spiel. Nun warnen die Fachverbände vor den Folgen für die Branche, sollte das Weihnachtsgeschäft wieder ausfallen. Österreich erlitte dadurch einen enormen Imageschaden.
Desinfektionsmittel und Schild mit den Hygienemaßnahmen
Infektionsschutz
Infektionsschutz

Hier gibt es weitere Einschränkungen

Ob Baden-Württemberg, Hessen oder Saarland – angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ziehen einige Bundesländer die Zügel straffer. Die neuen Regeln im Überblick.
Aufsteller mit der Aufschrift "Closed Lockdown"
Corona-Gipfel
Corona-Gipfel

Infektionsschutzgesetz soll verschärft werden

Bund und Länder haben außerplanmäßig das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie besprochen. Die geplanten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes treffen demnach auch das Gastgewerbe.
Gastronom schließt das Lokal
Österreich
Österreich

Kommt nach dem Lockdown der Lockdown light?

Der Lockdown in Österreich wurde um weitere zehn Tage verlängert. Anschließend könnte es einen Lockdown light und damit weiter anhaltende Einschränkungen für Hotellerie und Gastronomie geben.
Hendrik Wüst, Angela Merkel und Olaf Scholz
Ministerpräsidenten-Konferenz
Ministerpräsidenten-Konferenz

Die neuen Schwellenwerte für härtere Maßnahmen

Nachdem der Bundestag die neuen Regeln der Ampel-Parteien beschlossen hatte, folgten nun die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Diese sind im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis maximal 15. Dezember gültig.
Auf dem Teller eines eingedeckten Platzes liegt ein Handy mit geöffnetem Impfausweis
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg

Landesweite 2G-Regel droht

Wenn in Baden-Württemberg die Krankenhaus-Ampel auf rot springt, soll in vielen Bereichen die 2G-Regel greifen. Davon betroffen ist auch die Gastronomie.
Junge Servicekraft mit medizinischer Maske putzt einen Tisch im Restaurant
Gesetzesentwurf
Gesetzesentwurf

Die Corona-Pläne für Herbst und Winter

Mit einer Rückkehr zu kostenlosen Corona-Schnelltests, 3G am Arbeitsplatz und Abstandsgeboten sollen die drastisch steigenden Corona-Zahlen eingedämmt werden. Gleichzeitig läuft die bisherige Rechtsbasis für Corona-Einschränkungen aus.