4. Vitamin-D2-Pilzpulver
Die Verwendung des neuartigen Vitamin-D2-Pilzpulvers ist zunächst der Firma Monterey Mushrooms Inc. unter Vorgabe entsprechender Höchstgehalte vorbehalten.
Es darf in folgenden Lebensmitteln eingesetzt werden: Milch-Analoga, Frühstückscerealien und Getreideriegeln, Suppen, Molkenpulver, Frucht- und Gemüsesäften und Frucht- und Gemüsenektaren, Erfrischungsgetränken und fermentierten nichtalkoholischen Getränken.
Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „Vitamin D2 enthaltendes, UV-behandeltes Pilzpulver“. Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die das Vitamin-D2-Pilzpulver enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass sie nicht von Säuglingen und Kindern unter drei Jahren verzehrt werden sollten.
(Lebensmittelverband/SAKL)