4. Vitamin-D2-Pilzpulver

Die Verwendung des neuartigen Vitamin-D2-Pilzpulvers ist zunächst der Firma Monterey Mushrooms Inc. unter Vorgabe entsprechender Höchstgehalte vorbehalten.

Es darf in folgenden Lebensmitteln eingesetzt werden: Milch-Analoga, Frühstückscerealien und Getreideriegeln, Suppen, Molkenpulver, Frucht- und Gemüsesäften und Frucht- und Gemüsenektaren, Erfrischungsgetränken und fermentierten nichtalkoholischen Getränken.

Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet „Vitamin D2 enthaltendes, UV-behandeltes Pilzpulver“. Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die das Vitamin-D2-Pilzpulver enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass sie nicht von Säuglingen und Kindern unter drei Jahren verzehrt werden sollten.

(Lebensmittelverband/SAKL)

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