Aus unserer Sicht ein Problem: die Vorgaben stehen häufig im Widerspruch zu den Empfehlungen der Marktforschung. Wir raten, bei der Bezeichnung der Gerichte nach Möglichkeit die fundierten Empfehlungen zu Kommunikation und Nudging zu beachten. Dabei gilt: Attraktive Bezeichnungen, die sensorische Eigenschaften, ökologische Vorteile und kulinarische Aspekte einer Speise hervorheben, haben einen wesentlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung.

In Frankreich sollte ab Oktober ein neues Gesetz in Kraft treten, das mit den irreführenden Bezeichnungen Schluss macht. Die geplante Umsetzung wurde vorerst ausgesetzt.
Ja stimmt, gut so, denn würden Bezeichnungen wie „Steak“ und „Wurst“ für pflanzliche Alternativen per Gesetz verboten, würden umständliche und verwirrende Bezeichnungen zusätzlich befeuert. Auch in Deutschland würde ein solches den Status quo weiter verschlechtern. Die Bezeichnungen pflanzlicher Alternativen zu Milch und Milchprodukten unterliegen bereits jetzt erheblichen Einschränkungen. Begriffe wie „Art Joghurt“, „Mandelmilch“ und „veganer Käse“ sind in der Europäischen Union verboten. Fleischalternativen können aber weiter mit Begriffen wie „Burger“ oder „Wurst“ bezeichnet werden. Der übliche Zusatz „vegan“ oder „vegetarisch“ bietet den Verbrauchern Orientierung und ist ein wichtiges Verkaufsargument.

Der Fachausschuss für vegane und vegetarische Lebensmittel der Lebensmittelbuch-Kommission setzt sich seit Jahren für verständliche Bezeichnungen ein. Ein Kompromissvorschlag für die Änderung der Leitsatzempfehlungen hat Mitte Juni die erforderliche Mehrheit knapp verfehlt. Damit bleibt es vorerst bei Bezeichnungen wie „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“ statt „Tofu-Salami“.

Entschärfen ließe sich die Verwechslungsgefahr aus Sicht von ProVeg, indem Begriffe wie „pflanzlich“, „pflanzenbasiert“ oder „vegan“ oder auch das vegane oder vegetarische Gütesiegel „V-Label“ deutlich sichtbar genutzt würden. Denn: Heißt ein Produkt „pflanzliche Bratwurst“ oder „veganes Schnitzel“ oder trägt gar gut sichtbar das vegane Gütesiegel, dann ist die Gefahr der Verwechslung gering.

Lieben Dank für das informative Gespräch!

(KG)

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