Unzulässige Freistellung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Die Freistellung nach einer Kündigung kann, sofern sie nicht einvernehmlich erfolgt, in einigen Fällen unzulässig sein – insbesondere in Fällen, in denen die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder der Arbeitnehmer bereits in der ersten Instanz erfolgreich mit seiner Kündigungsschutzklage war.
Liegen diese Voraussetzungen vor, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Besonderes Interesse an Weiterbeschäftigung?
Dieser Anspruch kann auch vorliegen, wenn Beschäftigte ein besonderes Interesse an ihrer Weiterbeschäftigung haben, beispielsweise weil sie ihren Wissens- oder Kenntnisstand in einer sich schnell entwickelnden Branche erhalten möchten.
Um einen Weiterbeschäftigungsanspruch durchzusetzen, können sich Arbeitnehmende im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Freistellung wehren.
(haufe.de/THWA)