Fragen und Antworten
Muss man bei einem Verkehrsstreik trotzdem pünktlich zur Arbeit erscheinen? Ja, Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen können trotz angekündigtem Streik zu Problemen führen. Am besten klärt man vorab alles notwendige mit dem Vorgesetzten ab.
Kann man für das zu späte Erscheinen am Arbeitsplatz eine Abmahnung bekommen? Grundsätzlich ja, kommt aber eher selten vor. Für vorher angekündigte Streiks sollte das nicht der Fall sein.
Kann man einfach ein Taxi nehmen und die Fahrtkosten wiederbekommen? Nein, weder die öffentlichen Nah- oder Fernverkehrsunternehmen noch Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, aufgrund eines angekündigten Streiks Taxirechnungen zu übernehmen. Die Kosten für eine Taxifahrtmüssen selbst getragen werden.
Fahrtkosten rückerstatten?
Sollte man für Montag bereits ein Ticket für die Bahn, ÖPNV oder Sonstiges haben, stellt sich die Fragen, ob man die Fahrtkosten für diesen Tag zurückerstattet bekommt.
Bei der deutschen Bahn sowie privaten Eisenbahnunternehmen gilt: Kommt man wegen Streiks viel zu spät oder gar nicht an sein Ziel, kann man die Fahrtkosten rückerstatten. Das Formular dafür lässt sich digital bei dem jeweiligen Unternehmen herunterladen.
Tipp für die Erstattung: um sicher zu gehen (Beweislast), sollte man sich das zu spät oder gar nicht Erscheinen am Arbeitsplatz von dem Vorgesetzten schriftlich bestätigen lassen.
Bei ÖPNV-Tickets und Wochen-/Monatskarten gilt: je nach Bundesland gibt es hier bei Streiks andere Regelungen. In NRW beispielsweise werden bei einem angekündigten Streik keine Fahrtkosten rückerstattet.
(24 Rhein/FAZ/Verbraucherzentrale/dpa/SALI/SAKL)