Was tun, wenn man von Vandalismus betroffen ist?
Von Vandalismus betroffene Hoteliers sollten Ruhe bewahren und zunächst einmal alles so belassen, wie es ist. Alles sofort aufzuräumen, wäre fatal. Stattdessen sollte die Polizei gerufen werden, damit diese Spuren sichern kann.
Anschließend empfiehlt es sich, die Beschädigungen zu fotografieren und Anzeige zu erstatten. Darüber hinaus sollte möglichst zeitnah (am besten noch am selben Tag) die Versicherung informiert werden. Dabei sollten sowohl die Fotos vom Schaden als auch die Unterlagen der polizeilichen Anzeige an die Versicherung geschickt werden.
Wenn keine weiteren Fragen aufkommen, sollte die Entschädigung durch die Versicherung innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt werden.
Randalierer sind schadensersatzpflichtig
Kann die Identität der Vandalen festgestellt werden, sind diese dem Betroffenen gegenüber schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch noch bis zu 30 Jahre nach der Tat. Denn diese verjährt erst nach dieser Zeit.
Allerdings können die Verantwortlichen relativ selten gefunden werden. Daher hängt die Erstattung der Kosten in der Regel davon ab, welche Versicherungen die Opfer von Vandalismus abgeschlossen haben und wie genau deren Bedingungen gestaltet sind.
Anders sieht es aus, wenn der Randalierer ein Gast ist. Hier ist die Identität mit großer Wahrscheinlichkeit bekannt bzw. kann herausgefunden werden. Dementsprechend können die Ansprüche gegenüber dem entsprechenden Gast geltend gemacht werden.
„Kleinere Fälle, wie betrunkene Hotelgäste, die nach einer Zechtour im Hotel randalieren, bekommt man sicher dazu, den Schaden zu bezahlen“, bestätigt Volker Ebert.
(Martens & Prahl Hoga Protect/IHA/Allianz/transparent-beraten.de/Axa/Protection One/dpa/SAKL)