Die aktuellen Corona-Regeln für alle Bundesländer
Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen.
Kontaktbestimmungen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Vom 1. Juli an dürfen sich in der Öffentlichkeit 20 Menschen (statt bislang 10) aus mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr.
BERLIN: Von Samstag an fällt die Pflicht zu Kontaktbeschränkungen weg. Bis dahin gilt: Neben Angehörigen zweier Haushalte können sich bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen – unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.
BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, unabhängig von der Zahl der Haushalte.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen. Gehören die Personen maximal zwei Haushalten an, dürfen es auch mehr sein.
NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu zehn Personen dürfen sich treffen – sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen sich bis zum 30. Juni nur zwei Menschen im Freien treffen, wenn sie nicht aus einem Haushalt sind. Grund ist der Corona-Ausbruch bei Tönnies.
RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen.
SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen.
SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen.
SACHSEN-ANHALT: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden. Ab 2. Juli soll eine Kontaktempfehlung das Kontaktverbot ersetzen.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig.
THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
Reiseregelungen für Menschen aus Risikoregionen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Für Besucher aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen gilt ein Beherbergungsverbot in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen sowie auf Wohnmobilstellplätzen, wenn die Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betreffenden in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000 Einwohner höher als 50 war. Ausnahmen gelten für Personen, die mit einem ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso sollen Ausnahmen möglich sein, wenn der Infektionsausbruch in einem Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann.
BAYERN: Beherbergungsbetriebe in Bayern dürfen keine Gäste aufnehmen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Bundeslandes anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der die Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei mehr als 50 pro 100 000 Einwohnern lag. Ausgenommen sind Menschen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen.
BERLIN: Berlin plant aktuell keine Aufenthalts- oder Beherbergungsverbote, Ausweisungen oder Quarantäneregelungen für Besucher oder Urlauber aus Risikogebieten in Deutschland. Für Risiko-Staaten im Ausland (im Wesentlichen außerhalb Europas) gilt: Nach Rückkehr steht 14 Tage häusliche Quarantäne an.
BRANDENBURG: Wer nach Brandenburg einreist, muss bei Rückkehr aus einem von der Bundesregierung festgelegten Risikogebiet in zweiwöchige Quarantäne. Die Landesregierung berät noch über eine mögliche Änderung auch mit Blick auf den Virusausbruch in den zwei Landkreisen in NRW.
BREMEN: Derzeit gibt es keine Restriktionen für Personen aus Gütersloh und Warendorf oder aus anderen Kommunen in Deutschland.
HAMBURG: Die aktuelle Hamburger Corona-Verordnung sieht Quarantäneregelungen ausschließlich für Einreisende aus dem Ausland vor. Wer sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in die Hansestadt in einem vom Robert Koch-Institut (RKI) eingestuften Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich direkt in eine zweiwöchige häusliche Quarantäne zu begeben.
HESSEN: Derzeit gibt es keine Beschränkungen für Personen aus Gütersloh und Warendorf oder aus anderen Kommunen in Deutschland.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Menschen aus Corona-Risikogebieten dürfen nur einreisen, wenn sie belegen können, dass sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht haben. Daraus muss hervorgehen, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus gibt. Wer ohne dieses Attest aus einem Risikogebiet einreist, muss das Land verlassen.
NIEDERSACHSEN: Wer in den vergangenen zwei Wochen mindestens zwei Tage in einem Risikogebiet im Ausland war, muss nach der Einreise nach Niedersachsen eine 14-tägige Quarantäne antreten. Touristen aus den nordrhein-westfälischen Kreisen Gütersloh und Warendorf dürfen von Freitag an nur mit negativem Corona-Test in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachten.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Reiserückkehrer aus Risikoregionen im Ausland müssen 14 Tage in Quarantäne. Für Reisende aus Deutschland gibt es in NRW bislang keine Regelung.
RHEINLAND-PFALZ: Wer aus Corona-Risikogebieten im In- und Ausland kommt, muss sich von Freitag an unverzüglich nach der Einreise in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Risikoregionen innerhalb Deutschlands seien die, in denen binnen sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus höher als 50 pro 100 000 Einwohner liege.
SAARLAND: Bislang gibt es keine Beschränkungen für Personen aus Gütersloh und Warendorf oder aus anderen Kommunen in Deutschland. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hat sich aber für ein bundesweit einheitliches Verbot von Reisen aus Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen ausgesprochen.
SACHSEN: Für Reisende aus Regionen mit mehr als 50 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen soll es nach dem Willen des Gesundheitsministeriums ein Beherbergungsverbot geben, falls die Reisenden keinen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein endgültiger Beschluss liegt wegen der laufenden die Abstimmung in den Ländern noch nicht vor.
SACHSEN-ANHALT: In der Diskussion ein Beherbergungsverbot sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), die Frage sei «nicht ob, sondern wie» man entsprechende Regelungen durchsetzen werde. Das Verbot könnte Teil der nächsten Corona-Verordnung sein, die am 2. Juli in Kraft treten soll.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Reisende aus Corona-Hotspots müssen sich seit Donnerstag unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben, um sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Oder sie müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
THÜRINGEN: Einreise- und Beherbergungsverbote sind derzeit nicht geplant. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) geht davon aus, dass die entsprechenden Ausbrüche in der Regel lokal klar eingrenzbar seien. Sie will nach eigenen Angaben nicht einen ganzen Landkreis und alle dort lebenden Menschen in Sippenhaft nehmen.
Feste und Veranstaltungen
BADEN-WÜRTTEMBERG: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich – sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen. Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.
BAYERN: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen dürfen stattfinden – mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.
BERLIN: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis 1. Oktober schrittweise von derzeit 150 auf 1000 erhöht. Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen ab Samstag bis zu 1000 und ab 1. September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen – derzeit sind es noch 500. Diese Obergrenzen gelten fortan auch für private/familiäre Veranstaltungen.
BRANDENBURG: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.
BREMEN: Erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen unter freiem Himmel und bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen. Für beides ist ein Hygienekonzept nötig. In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden. Messen bleiben verboten.
HAMBURG: In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis 30. Juni untersagt.
HESSEN: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Seit Montag gilt dafür eine Obergrenze von 250 Menschen. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra genehmigt werden.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Obergrenze liegt für Veranstaltungen im Freien bei 300 Teilnehmenden. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen sind von dort an möglich, bei besonderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Jugendweihen und Beerdigungen sind es 75 Menschen. Zusammenkünfte aus familiären Anlässen – wie etwa Hochzeiten – können in Gaststätten als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten durchgeführt werden.
NIEDERSACHSEN: Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier Haushalte handelt.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen nun wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Voraussetzung sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der Personalien der Gäste. Schüler dürfen Abschlusspartys auch mit mehr Teilnehmern feiern, wenn ausschließlich die Schüler einer Klasse oder eines Jahrgangs teilnehmen. In den Kreisen Gütersloh und Warendorf sind Zusammenkünfte bis zum 30. Juni verboten.
RHEINLAND-PFALZ: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln – ab Mittwoch dann bis zu 150. Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden, seit Mittwoch sind draußen bis zu 350 Menschen möglich.
SAARLAND: Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen sind unter Auflagen wieder erlaubt.
SACHSEN: Familienfeiern im Restaurant sind mit bis zu 50 Personen erlaubt. Ab 30 Juni sollen bei Familienfeiern außerhalb privater Räume bis zu 100 Menschen dürfen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte.
SACHSEN-ANHALT: Es sind private Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt, ab 2. Juli sollen bis zu 50 Menschen erlaubt sein. Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen. Ab 2. Juli sollen bei fachkundig organisierte Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Menschen erlaubt sein, in Innenräumen ist die Teilnehmerzahl zunächst auf 250 begrenzt, ab 1. September auf 500. Messen und Ausstellungen können dann auch erlaubt werden – wenn Hygienekonzepte vorliegen und es eine Zugangsbegrenzung gibt (eine Person auf 10 Quadratmetern).
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Für öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 – vorausgesetzt sie sitzen. Veranstaltungen mit über 250 Personen sind untersagt. Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind neu mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich. Veranstaltungen mit Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250 Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener Räume zulässig. Sportdarbietungen bleiben weiterhin auf den Außenbereich beschränkt. Familienfeiern sind im Freien für bis zu 50 Personen erlaubt, drinnen sind es nur 10 oder die Angehörigen zweier Haushalte. Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt, Tanzen ist tabu.
THÜRINGEN: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen. Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels.
BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen, ebenso Wellnessbereiche.
BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
NIEDERSACHSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden aufgehoben.
THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
(dpa/TH)