Für die Übernahme der Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Deren Träger sind die Berufsgenossenschaften (BG). Das bedeutet, dass auch ihnen der Arbeitsunfall gemeldet werden muss. Dies ist neben dem postalischen Weg auch online möglich.
Wichtig hierbei ist, dass der Arbeitgeber zwei Kopien an den Versicherungsträger sendet. Ein Exemplar sollte dabei im Unternehmen selbst abgeheftet werden, um den Arbeitsunfall auch intern zu dokumentieren.
Wie ist das Vorgehen bei besonders schweren Arbeitsunfällen?
In besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel Todesfällen oder Unfällen mit sehr schweren Verletzungen, muss die Unfallanzeige unverzüglich aufgegeben werden. Hier kann das Unternehmen den Unfall allerdings auch mittels eines Telefonanrufs anzeigen.
Bei dieser Art von Arbeitsunfällen muss ferner die Polizei verständigt werden. Da bei der Ermittlung sowohl zivilrechtliche, strafrechtlich sowie fachrechtliche Vorschriften ermittelt werden, arbeitet die Polizei in diesen Fällen oft mit der Arbeitsschutzbehörde und der Unfallversicherung zusammen.
Sofern Hinweise auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegen, die den Unfall herbeiführten, kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Dieser ist es gestattet Durchsuchungen, Verwahrungen, Beschlagnahmungen und Vernehmungen im Unternehmen anzuordnen.
Warum sollte man den Arbeitsunfall möglichst genau dokumentieren?
Um eine mögliche Schadensersatzforderung geltend machen zu können, ist es für Beschäftigte wichtig, den Unfall sowie die daraus entstandenen Verletzungen möglichst genau zu dokumentieren.
Werden der Unfallhergang, die mögliche Intention des Arbeitnehmers und die Aussagen möglicher Zeugen nicht ausreichend erfasst, kann der Leistungsantrag des Verunfallten von dem zuständigen Unfallversicherer abgelehnt werden.
Die Dokumentation hilft dem Verunfallten später auch dabei, sich vor Gericht gegen eine mögliche Leistungsverweigerung zu wehren.