FAQ-Unterschiede bei Überbrückungshilfe III Plus
Ärger droht Antragstellern vor allem hinsichtlich der FAQ in der Überbrückungshilfe III Plus. Auf einer wohl versehentlich an die Öffentlichkeit gelangten sogenannten Positivliste der Behörden fanden sich Beispiele, die förderberechtigt seien, allerdings in der offiziellen Anlage IV der FAQ wieder herausgenommen wurden. Dazu zählen vor allem Internet- bzw. fernwartungsfähige Software. Laut Jung ein „riesengroßes Manko“. ,,Die Positivliste wurde, da von einer offiziellen Behörde stammend, von Betrieben und Steuerberatern teilweise zur Grundlage des Handelns gemacht.“ Auch wenn Steuerberater stets betont hätten, dass man sich auf die Positivliste nicht verlassen könne, sei klar, dass nun kein Rechtsanspruch bestehe, die jeweiligen Posten, die aus der Anlage IV herausgestrichen wurden, erstattet zu bekommen. ,,Der Gesetzgeber sagt leider: Pech gehabt“, so Jung.
Rückzahlungsfristen
Zumindest in Hinsicht der Zahlungsfristen konnten Jung und Pasler den Betroffenen Antragstellern die größten Sorgenfalten nehmen. Jung rechnet mit großzügigen Zahlungsfristen von mehreren Monaten, ähnlich wie bei den Neustarthilfen. Zudem werden keine Zinsen erhoben, erst bei Zahlungsverzug. ,,Kein Unternehmen soll hier in Schwierigkeiten kommen“, beruhigte der Münchener. Und Pasler ergänzte, er befürchte auch keine Insolvenzgefahr der Betriebe bei hohen Rückzahlungen: ,,Die Überbrückungshilfen wurden ja getätigt, um eine Insolvenzgefahr zu bannen. Da sollte es nun also ausreichend Gesprächsmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Behörden geben“.
(ETL Adhoga/MK)