Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit 2. Juli 2023. Durch das Gesetz sollen Personen geschützt werden, die im beruflichen Kontext von einem Verstoß erfahren und diesen an die gesetzlich vorgesehenen Meldestellen melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen.