Rudi und Sohn Lukas Vogel
„Eigentlich bin ich gegen Verbote, dennoch gilt, bei uns eher nicht", Rudi Vogel mit Sohn Lukas, Vogelbräu Karlsruhe. Foto: Wolfgang Bublies

In anderen Lokalen in Karlsruhe heißt es eindeutig nein, wenn jemand Cannabis rauchen will. Untersagt ist der Hanf-Joint beispielsweise im bekannten Badisch Brauhaus. Und auch 
Nadimi Merhan, Geschäftsführer im Restaurant Mauritius, winkt ab. „Zu uns kommen viele Familien“, nennt auch er als einen Grund. Bislang gab es bei ihm erst eine Joint-Anfrage. Für den Fall, dass sich das häuft, habe man bereits entsprechende Verbotsschilder vorbereitet, diese aber in den ersten Wochen noch nicht benötigt.

Es kommt auch auf die Zielgruppe an

Dass sich Gastronomen unterschiedlich entscheiden, wundert Hanfverbandssprecher Kraushaar nicht: „Das hängt auch damit zusammen, welche Zielgruppe man hat.“ Langfristig, so meint er, „werden sich sicher viele fragen, ob sie auf Cannabis-Konsumenten als Gäste ökonomisch gänzlich verzichten können bzw. wollen.“ 

Kraushaar kennt speziell in Berlin Loka­litäten, die das Cannabis-Rauchen erlauben. Er nennt zwei alteingesessene Biergärten, den Prater im Prenzlauer Berg und das Zenner im Treptower Park. Der Prater sieht „keinen Regelungsbedarf, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht“, wie es heißt. Und im Zenner hört man: „Wir verlassen uns weiterhin auf die gegenseitige Rücksichtnahme unserer Gäste.“ Man stelle den Cannabis-Konsum mit Zigarettenrauchen gleich.

In Deutschland überwiegt die Ablehnung des Cannabis-Konsums in der Gastronomie. Explizit rauchfreundliche Adressen findet man bisher vorwiegend in den USA oder den Niederlanden.
In Deutschland überwiegt die Ablehnung des Cannabis-Konsums in der Gastronomie. Explizit rauchfreundliche Adressen findet man bisher vorwiegend in den USA oder den Niederlanden. Foto:  Irina/stock.adobe.com 

Zum Cannabis-Konsum vor die Tür

Recherchiert man zum in der Kifferszene verwendeten Code 420 (ausgesprochen four-twenty), wird selten auf deutsche, sondern vorwiegend auf Lokale in den USA oder etwa den Niederlanden verwiesen. Neu ist hierzulande der Club 420 in Zittau, wo der Betreiber Cannabis in seiner Wohlfühloase ausdrücklich erlaubt. Andere Gastronomen in der sächsischen Stadt schicken Cannabis-Freunde hingegen zum Rauchen vor die Tür. Überhaupt kommt das Gros der 
Medienberichte zu dem Ergebnis, dass die meisten Gastronomen den Cannabis-Konsum verbieten. In einer Umfrage des NDR Schleswig-Holstein in etlichen Betrieben, speziell in Raucherbars von Sylt über Kiel bis hin zur Ostsee-Strandpromenade, fand sich kein einziges Cannabis-freundliches Lokal. „Das kommt uns nicht in die Tüte“, lautete der Tenor.

Selbst in Berlin mit der bundesweit größten Kifferszene – Hamburg, München und Köln auf den Folgeplätzen erzielen beim Konsum nicht einmal die halben Werte – überwiegt im Gastgewerbe die Ablehnung. Viele Wirtsleute haben sich mit dem Thema angesichts anderer Sorgen wie dem Fachkräftemangel oder der wieder erhöhten Mehrwertsteuer auf Speisen nur am Rande beschäftigt, wenn überhaupt. Simon Kraushaar vom Hanfverband: „Das Gesetz hat mit Ausnahme der Frage des Konsums wohl keine großen Einflüsse auf die Gastronomie.“

Simon Kraushaar, Deutscher Hanfverband
„Langfristig werden sich sicher viele Gastronomen fragen, ob sie auf Cannabis-Konsumenten als Gäste ökonomisch gänzlich verzichten können", Simon Kraushaar, Deutscher Hanfverband. Foto: DHV

Verbot für Alkohol und andere Drogen ...

Bleibt ein Aspekt – der Blick auf die Beschäftigten in Gastbetrieben: Ist Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt, getreu dem Motto „Joint- statt Zigarettenpause“? Dieser Vergleich hinkt, Cannabis ist arbeitsrechtlich nicht anders zu bewerten als Alkoholkonsum. 

Laut gesetzlicher Unfallversicherung dürfen Beschäftigte durch Alkohol oder andere Drogen nicht in einen Zustand geraten, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte im Fall des Falles nicht arbeiten lassen. Der Chef kann also den Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz untersagen, etwa durch eine Haus- oder Betriebsordnung. Empfohlen wird: Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung mit Alkoholverbot gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren.  

Weitere Artikel aus der Rubrik Branche Inside

Artikel teilen:
Überzeugt? Dann holen Sie sich das HOGAPAGE Magazin nach Hause!