NACHGEFRAGT: Airbnb-Mitglied Johanna Brave aus Hamburg.
HOGAPAGE hat Johanna Brave gefragt, warum sie Mitglied bei Airbnb wurde – und weshalb sie manchmal lieber dort bucht als im Hotel.
Frau Brave, warum wurden Sie Mitglied bei Airbnb?
Als fünf Freundinnen und ich einen Kurztrip nach Kopenhagen machen wollten, stand für uns fest: Wir übernachten nicht jeder für sich. Denn schließlich reisen wir als Mädels-Clique. Zudem war uns wichtig, die Abende bei einem Gläschen Wein gemütlich auf dem Sofa ausklingen lassen zu können – so wie man das von zu Hause aus kennt. Da haben wir uns dann für Airbnb entschieden.
»Airbnb ist viel mehr als eine Alternative zum Hotel«
Und da Sie noch Airbnb-Mitglied sind, haben Sie es demnach nicht bereut?
Im Gegenteil! Es war fantastisch. Wir hatten ein unfassbar schönes Loft direkt am Wasser. Am Anreisetag haben wir uns mehrmals gezwickt, weil es so traumhaft war. Und das Ganze für rund 70 Euro pro Person und Übernachtung – für Kopenhagen fast ein Schnäppchen. Unsere Vermieter hatten sich zudem richtig viel Mühe gegeben. Eine Flasche Wein stand auf dem Tisch und dazu ein handgeschriebener Zettel, auf dem notiert war, wo wir guten Kaffee bekommen, in welchem Kino englischsprachige Filme laufen und wo man gut shoppen kann. In welchem Hotel gibt es das heute noch? Daher ist Airbnb für mich viel mehr als eine Alternative zum Hotel.
Zumal Sie inzwischen auch selbst vermietet haben.
Stimmt. Aber ich muss gestehen, dass ich vor meiner ersten Vermietung schon ein wenig Bauchschmerzen hatte. Schließlich kennt man die Person nicht richtig – außer vielleicht die Kurzbeschreibung bei Airbnb. Man gibt ja schon etwas von seinem Privatleben preis. Aber glücklicherweise kann man heutzutage ja im Internet schon einiges über die Person herausfinden. Und wenn nicht, dann höre ich einfach auf mein Bauchgefühl.
10-Punkte-Plan der HOTREC
10-Punkte-Plan der HOTREC (Dachverband Hotels, Restaurants und Cafés in Europa) für eine verantwortungsvolle Entwicklung in der Sharing Economy:
- Privat-Vermietungen in die bestehende Gesetzgebung verankern: Privates Eigentum, das (kurzzeitig) vermietet wird, soll in einem offiziellen, öffentlichen Verzeichnis erfasst sein
- Registrierungs- und Genehmigungsprozesse für alle Vermieter: Lizenzgebühr angepasst an
- Räumlichkeit Aufnahme privater Kurzzeit-Vermietungen in die Beherbergungsstatistik
- Maßnahmen zur Kontrolle von Sicherheit und Gefahrenabwehr wie Brandschutz; Portale stellen sicher, dass nur Einträge aktiv sind, die Vorgaben erfüllen
- Einhaltung aller steuerlichen Verpflichtungen
- Verifizierung der Gästedaten nach den Schengen-Anforderungen (Meldefrist u. ä.)
- Sicherstellung von Arbeitnehmerrechten
- Wahrung der Lebensqualität in den Stadtteilen: Information an Wohnungsnachbarn u. ä.
- Klare Trennung zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien inkl. Kontrollen
- Kontrolle der Ausbreitung privater Kurzzeit-Vermietungen: Vermietung max. 60 Tage pro Jahr