Was soll das Aus- und Weiterbildungsgesetz bewirken?

Ein "Mobilitätszuschuss" für zwei kostenlose Familienheimfahrten pro Monat soll es künftig leichter machen, auch weiter entfernt liegende Ausbildungsplätze anzunehmen. 

Ähnliches ist auch für Praktika zur Berufsorientierung nach der Schulzeit geplant:

Die Bundesagentur für Arbeit kann hier künftig Fahrtkosten zum Praktikumsort und auch Unterkunftskosten übernehmen, wenn das Praktikum weiter entfernt vom Elternhaus liegt.

Außerbetriebliche Ausbildung soll angeboten werden

Wenn junge Menschen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden, soll ihnen eine außerbetriebliche Ausbildung angeboten werden.

Und was soll beim Thema Weiterbildung passieren? 

Hier ist ein „Qualifizierungsgeld“ geplant, ein Lohnersatz, den die Bundesagentur für Arbeit zahlen soll. Gedacht ist es für Beschäftigte, „denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können“, heißt es im Erklärtext zum Gesetz.

Vorgesehen ist auch, kleine und mittelständische Unternehmen stärker bei der Weiterbildung zu unterstützen, durch vollständige Übernahme von Lehrgangskosten.

(dpa/THWA)

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