Welche Auswirkungen der Brexit auf den Tourismus hat
Was muss bei einer Reise nach Großbritannien zukünftig beachtet werden?
Bei der Einreise wurde schon bislang etwas genauer kontrolliert, da Großbritannien nicht zu den Mitgliedern des Schengener Abkommens gehört. Bislang ist ein Personalausweis Pflicht, wie der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt. Um die Visumfreiheit im Falle eines harten Brexits aufrechtzuerhalten, hat die EU-Kommission einen Vorschlag vorgelegt. Er sieht vor, dass Großbritannien Kurzaufenthalte von EU-Bürgern weiter visumfrei erlauben soll. Im Gegenzug würde dies für Aufenthalte von Briten in der EU gelten. Theoretisch denkbar ist jedoch, dass Reisende statt des Personalausweises einen Reisepass benötigen. Der Bund der Versicherten rät bei Auslandsreisen grundsätzlich zu einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese zahlt im Krankheitsfall auch für den Rücktransport nach Deutschland. An dieser Empfehlung ändert sich durch einen harten Brexit nichts.
Wie sieht es mit Flugzeugreisen aus?
Die EU-Kommission hat einen Notfallplan vorgelegt, wonach der Flugverkehr bei einem harten Brexit auf dem Niveau von 2018 aufrechterhalten werden soll, erläutert der DRV. Das heißt: Vor allem neue Flugverbindungen des Sommerflugplans 2019 würden ausfallen, erklärt der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt aus Hamburg. Auch zusätzliche Flüge auf einer bestehenden Strecke wären betroffen. Seiner Ansicht nach könnten davon Dutzende Flüge wöchentlich betroffen sein. „Das würde Zehntausende Passagiere treffen“, so der Experte. „Die Airlines sind da bislang bemerkenswert ruhig.“ Auch gebuchte Veranstalterreisen über oder nach Großbritannien könnten laut DRV kurzfristig storniert werden, sollten sie bedingt durch den Brexit nicht mehr durchführbar sein. Alternativ wären bei diesem Szenario weiterhin Reisen nach England per Eurostar-Schnellzug oder mit dem eigenen Wagen möglich.
Wird Urlaub in Großbritannien bald preisgünstiger werden?
Ja, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Das Britische Pfund habe an Wert verloren – somit fallen im Urlaub geringere Nebenkosten an.
Was gilt es bei einem Studien-Semester in Großbritannien zu beachten?
Bislang ist Großbritannien Programmland von Erasmus+. Derzeit gibt es aber keine verbindlichen Aussagen über den Verbleib oder zum zukünftigen Status im Programm, wie die Bundesregierung erklärt. Bei einem ungeregelten Brexit könnte die Förderung bei einem Studienaufenthalt in Großbritannien entfallen, teilt die Nationale Agentur des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) mit. Die EU-Kommission will die Förderung aber zumindest bis zum Ende des laufendes Semesters nach dem Brexit-Datum vom 29. März sicherstellen. Erasmus-Teilnehmer zahlen derzeit zudem keine Studiengebühren in Großbritannien. Auch auf diesen Vorteil müssten Studierende verzichten, wenn hierzu keine Sonderregelungen vereinbart werden.
Muss man für Handytelefonate in London bald wieder Roaminggebühren zahlen?
Bei Reisen auf die Insel könnten wieder Roaming-Gebühren anfallen, erklärt das EVZ. Derzeit fallen solche Gebühren etwa bei einem Handytelefonat von London nach Deutschland nicht an, weil sie innerhalb der EU abgeschafft wurden. Nach dem Brexit entfalle diese Regelung – es sei denn, Großbritannien wird Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Was auch passieren kann, zeigen die Beispiele anderer europäischer Nicht-EU-Länder wie der Schweiz. Diese gruppieren manche Mobilfunkanbieter trotzdem freiwillig in den Euro-Tarif ein – manche aber auch nicht. Die Telekom beispielsweise hat bereits erklärt, Großbritannien auch nach einem Brexit vorerst weiter wie ein EU-Land behandeln zu wollen. (dpa-tmn)