Was abgesagte Silvester-Übernachtungen für Anzahlungen bedeuten
Zahlreiche Gäste buchen über Silvester ein Hotel inklusive Feierlichkeiten und festlichem Dinner – doch ein solcher Kurzurlaub fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Beschränkungen wohl aus. Anzahlungen erhalten Reisende in diesem Fall auf Wunsch zurück, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Der rechtliche Grund: Kann das veranstaltende Hotel wegen eines Beherbergungsverbots sein Silvester-Angebot nicht durchführen, wird die vereinbarte Leistung unmöglich. Für beide Vertragsparteien entfalle die Leistungspflicht, der Verbraucher könne die Anzahlung zurückfordern, erklärt Nicole Mertgen-Sauer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.
„Absagen bedeuten hohe finanzielle Einbußen für die Hotels“
Für das Hotel bedeutet eine solche Absage große finanzielle Einbußen, sodass die Verbraucherschützer den Urlaubern raten, zum Beispiel über eine Verschiebung des Aufenthalts auf den Jahreswechsel in einem Jahr nachzudenken. Denkbar sei auch die Ausstellung eines Gutscheins. Hier bestehe jedoch das Restrisiko einer Insolvenz. Derzeit wird in Deutschland über einen «harten Lockdown» über den Jahreswechsel diskutiert. Touristische Übernachtungen in Deutschland sind bereits seit Anfang November untersagt. (dpa-tmn/TH)