Stiftung Warentest warnt vor Kreditkarten mit Reiseversicherung
Was früher lediglich ein bargeldloses Zahlungsmittel war, kann heute unter anderem mit verlockenden Zusatzleistungen verbunden sein. Beispielsweise sind zahlreiche Kreditkarten mit einer Reiseversicherung verknüpft. Und was auf den ersten Blick auch in der Tat sehr bequem und lukrativ klingen mag, hat offensichtlich auch seine Schattenseiten, wie die Stiftung Warentest nach einer genauen Analyse nun herausgefunden hat. Die deutsche Verbraucherorganisation warnt vor den verlockenden Zusatzversprechen und steht solchen Reiseversicherungen in Kombination mit Kreditkarten grundsätzlich skeptisch gegenüber. Keine der 32 getesteten Karten lasse sich uneingeschränkt empfehlen, heißt es in einer Erläuterung. Als Begründung wurden unter anderem die hohen Gebühren und die Leistungsmängel angeführt.
Fast immer kommt es auf das Kleingedruckte an
Stiftung Warentest rät zudem den Inhabern solcher Kombipakete, die Details der Leistungen genau unter die Lupe zu nehmen. So etwa würden die Kunden bei nahezu allen Angeboten bei einem Reiserücktritt noch mit einer Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten. Es könne auch vorkommen, dass die zu den Kreditkarten gehörende Rücktrittversicherung ausschließlich für Reiseangebote eines ganz bestimmten Unternehmens gilt. Mitunter könne sogar der vollständige Schutz entfallen, weil etwa der Reisebetrag die Versicherungssumme übersteigt. In einem anderen Fall wäre der Karteninhaber während seines Auslandsaufenthalts zwar krankenversichert gewesen, keineswegs jedoch seine Mitreisenden.
Rückflug inbegriffen, Hotelaufenthalt nicht
Ein konkretes Beispiel für unzureichenden Schutz hat die Verbaucherorganisation bereits vor zwei Jahren publik gemacht: Ein Ehepaar hatte damals eine Unterkunft in Nepal für knapp 5.000 Euro gebucht. Weil es zwischenzeitlich einen familiären Todesfall zuhause gegeben hatte, brachen die beiden Reisenden ihren Urlaub ab und flogen in ihr Heimatland zurück. Die Kreditkartenversicherung kam zwar tatsächlich für die Rückflugkosten auf, nicht aber für die verlorenen Urlaubskosten. Spätestens jetzt hat das Ehepaar gemerkt: Hotel, Vollpension und Zusatzleistungen waren in der Versicherung nicht mit inbegriffen. (Stiftung Warentest/dpa/TH)