Schweizer Tourismus positioniert sich für weiteren Saisonverlauf
Im Hinblick auf eine funktionierende Herbst- und Wintersaison trafen jüngst Vertreter der Tourismusallianz im Rahmen des 3. Tourismusgipfels zusammen. Beim Treffen mit Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundes-Vizepräsident Guy Parmelin und Bundesrat Alain Berset strichen die anwesenden Vertreter heraus, dass sie in Bezug auf den weiteren Saisonverlauf auf Planungssicherheit angewiesen sind. Die Tourismusbranche habe ihre Verantwortung in den vergangenen Monaten wahrgenommen. Die erarbeiteten Schutzkonzepte greifen und hätten ihre Tauglichkeit während der Sommersaison 2020 unter Beweis gestellt. Im Hinblick auf eine entlang der gesamten Wertschöpfungskette funktionierende Herbst- und Wintersaison sei es aus Sicht der Tourismusallianz zentral, keine weiteren Restriktionen hinnehmen zu müssen. Die Vorgaben zu den Schutzmassnahmen müssten auch für den Winterbetrieb pragmatisch und umsetzbar bleiben und wenn immer möglich in einen nationalen Rahmen eingebettet sein. Ein wesentlicher Punkt für den weiteren Saisonverlauf sei zudem die Erhaltung der Reisefreiheit: Risikolisten und ständig ändernde Reiserestriktionen in Form von Quarantänevorschriften bei der Einreise, hätten negative Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus. Die Allianz plädierte daher gegenüber dem Bundesrat – soweit dies aus epidemiologischer Sicht möglich ist – für offene Grenzen, insbesondere im europäischen Raum.
Positionspapier erarbeitet
Aufgrund der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie getroffen wurden, verschärft sich die finanzielle Situation im gesamten Tourismussektor weiter. Die Tourismusverbände haben ein Positionspapier erarbeitet, welches kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen skizziert, die dem Schweizer Tourismus unter die Arme greifen sollen. Im Kern fordern sie weitere finanzielle Unterstützung für Betriebe, die trotz langjährig gesundem Wirtschaften in eine finanzielle Notlage geraten sind. Diese beinhaltet unter anderem eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von Mitarbeitenden mit unregelmässigen Einsätzen oder befristeten Arbeitsverträgen sowie die zeitnahe Ergänzung des COVID-19- Solidarbürgschaftsgesetz um ein Instrument zum vollständigen oder teilweisen Erlass von Rückzahlungen einfacher COVID-Notkredite in Härtefällen.