Corona-Pandemie

Ostsee-Holstein-Tourismus beschließt Tourismuskodex

Strand an der Ostsee mit Strandkorb
Der Kodex ist ein freiwilliges Angebot an Hoteliers, Tourismusorte und Verwaltungen, um während der Pandemie mit einer Stimme zu sprechen und so Klarheit für Gäste und Einheimische zu schaffen. (Foto: © OHT)
Der Ostsee-Holstein-Tourismus beschließt einen Tourismuskodex für die Ostseeküste Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz. Der Kodex gilt während der Corona-Pandemie 2020/21 und soll Alleingänge im Interesse des Tourismus vermeiden.
Mittwoch, 03.02.2021, 08:51 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Der Ostsee-Holstein-Tourismus e. V. (OHT) hat mit einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern einen einheitlichen Tourismuskodex ausgearbeitet. Dieser ist ein freiwilliges Angebot an alle Tourismusakteure, von Hoteliers über Leistungsträger bis hin zur Destination und deren Verwaltung, um die Vielstimmigkeit der Region zu reduzieren und so Klarheit für Gäste und Einheimische zu schaffen.  Der Kodex gilt als Diskussionsgrundlage, die mit den jeweiligen Teilnehmern gemeinsam in die Praxis gehoben wird. Dazu arbeitet der OHT derzeit ein Handbuch mit Hilfestellungen aus.

„Mit dem Kodex möchten wir die Region stärken, denn Corona können wir nur gemeinsam bewältigen. Deshalb wollen wir Alleingänge im Interesse des Tourismus in der Region vermeiden und uns mit allen Teilnehmern noch besser vernetzen“, sagt Katja Lauritzen, Geschäftsführerin des OHT. Herzstück sei deswegen ein regelmäßiger Austausch mit allen Beteiligten aus Tourismus und Politik in der OHT-Region sowie ein Konzept zur gemeinsamen Information von Gästen und Einheimischen. „Vielstimmigkeit in der Kommunikation führt zu Verunsicherung auf allen Seiten“, ergänzt Jörg Weber, Vorsitzender des OHT, der sich für seine Verwaltung bereits für den Tourismuskodex verpflichtet hat und den Einsatz empfiehlt. „Organisatorische Fragen, wie wir die kommende Saison gemeinsam in den Tourismusorten bestmöglich bewältigen, stehen noch zur internen Klärung an.“

Gemeinsame Grundsätze und Leitlinien

„Die am Kodex Beteiligten verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Gäste, Beschäftigten und Einheimischen gleichermaßen zu schützen“, heißt es im Kodex und weiter: „Da die Gesundheit nicht verhandelbar ist, sind bei allen touristischen Maßnahmen die Interessen der Tourismusakteure, Gäste, Einheimischen sowie der politischen Vertretung in Einklang zu bringen.“

Explizit bedeutet das für Gastgeber:

  • Information der Gäste über die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vor Ort
  • Benennung eines Corona-Beauftragten im Betrieb als Ansprechpartner für die Gäste, Beschäftigten und Behördenvertreter (z.B. auf der Internetseite)
  • Einhaltung und kontinuierliche Optimierung der bewährten Sicherheits- und Hygienekonzepte mit möglichst einheitlicher digitaler Kontaktdatenerfassung (z.B. durch eine einheitliche App)
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen und konsequenten betrieblichen Eigenkontrollen
  • Nach Möglichkeit: Kulanter Umgang mit kurzfristigen Buchungsänderungen der Gäste aufgrund der Pandemielage (z.B. Gutscheine, großzügige Stornobedingungen)

Gäste hingegen sollen folgendes beachten:

  • Vorabinformation über die aktuell geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (Mund-Nase-Schutz, Abstandsregeln etc.)
  • Sensibilisierung für die Eigenverantwortung, Aufforderung zur Rücksichtnahme und Einhaltung der Maßnahmen am Urlaubsort (z.B. „Mund-Nase-Schutz tragen“)
  • Nutzen des zentralen Ansprechpartners im Beherbergungsbetrieb oder in der lokalen Tourismusorganisation bei Beschwerden und Hinweisen
  • Nach Möglichkeit: Nutzung von Angeboten zur kontaktlosen Messung der Körpertemperatur und Schnelltestung im Verdachtsfall

Destinationen vor Ort verpflichten sich zur

  • Benennung eines zentralen Ansprechpartners für Beschwerden und Hinweise in der lokalen Tourismusorganisation (z.B. auf der Internetseite)
  • Sensibilisierung aller Betriebe und Beschäftigten für die jeweiligen Maßnahmenpakete und die Dynamik der Pandemiesituation
  • Konsequenten Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und Sanktionierung von Verstößen durch das lokale Ordnungsamt bzw. den kommunalen Sicherheitsdienst
  • Kontinuierlichen Abstimmung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungsplanung zwischen der Gemeinde-, Kreis- und Landesebene sowie den Tourismusakteuren (Videokonferenz, Runder Tisch etc.)
  • Koordination der Sondermaßnahmen bei hohem Gästeaufkommen durch den OHT (z.B. Verweis auf den Strandfinder)
  • Bereitstellung einer Meldekette und Koordination von Sofortmaßnahmen im Ereignisfall durch eine Arbeitsgruppe

Für Einheimische enthält der Kodex abschließend noch diese Punkte:

  • Berücksichtigung der Nutzungsinteressen von Einheimischen insbesondere bei hohem Gästeaufkommen (z.B. Strand, Gastronomie)
  • Benennung eines zentralen touristischen Ansprechpartners in der Gemeinde und Bereitstellung einer Meldekette für Beschwerden und Hinweise
  • Sensibilisierung der Einheimischen für die strukturelle Bedeutung und den Nutzen des Tourismus für die Region und die Breite der Angebote vor Ort

Der gesamte Tourismuskodex für die Ostseeküste Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz kann online nachgelesen werden.

(OHT/NZ)

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