Neue Regeln für das Vermieten an Touristen
In Berlin gelten bald neue Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen. Dazu müssen sie sich lediglich bei ihrem Bezirksamt registrieren lassen. Wer länger als 60 Tage an Urlauber vermieten will, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Entsprechende Änderungen des sogenannten Zweckentfremdungsverbots beschloss der rot-rot-grüne Senat am Dienstag. Bisher ist in jedem Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Maßnahmen gegen Wohnungsknappheit
Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind schärfere Regelungen gegen eine andere Art der Zweckentfremdung von Wohnraum geplant: Eigentümer, die ihre Wohnung leer stehen lassen, statt sie zu vermieten, müssen künftig schon nach drei Monaten Leerstand statt wie bisher nach sechs Monaten mit einer Geldstrafe rechnen. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle – vorbehaltlich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses – im Mai. Ähnliche Regelungen gibt es nach Angaben von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auch in anderen deutschen Metropolen.
Das Berliner Ausgangsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot gilt seit Mai 2014. Damit wollte die Politik verhindern, dass preiswerter Wohnraum für Berliner durch Leerstand, Abriss, die Umwandlung in Gewerberaum oder die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen verloren geht. In Berlin gibt es laut Stadtentwicklungsverwaltung schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Wohnungen oder Zimmer, die teilweise zu Ferienzwecken vermietet werden. Das weltweit agierende Vermittlungsportal Airbnb hat nach eigenen Angaben 26.000 Unterkünfte zur gelegentlichen Vermietung im Angebot. (lbn/MJ)