Tourismus

Münchens Oberbürgermeister hält an Bettensteuer fest

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hält an der Bettensteuer für die Bayerische Landeshauptstadt fest. (Foto: © picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf)
Die Staatsregierung will der Stadt München bei der geplanten Bettensteuer einen Strich durch die Rechnung machen. Das will Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nicht hinnehmen. Wird er sich durchsetzen können?
Montag, 05.12.2022, 08:25 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will gegen das von der Staatsregierung angekündigte „Nein!“ zu einer Bettensteuer für Hotels in der Landeshauptstadt klagen. Der Antrag auf Zulassung der Steuer solle vorbehaltlich der geplanten Stadtratsentscheidung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden, sagte Reiter der Deutschen Presse-Agentur in München. „Und wenn wir dann eine Ablehnung bekommen, werden wir dagegen vors Verwaltungsgericht ziehen“, so Reiter.

Reiter argumentierte, dass von einer Bettensteuer vor allem die Münchner profitieren würden, die in anderen Bundesländern regelmäßig solche Bettensteuern bezahlen müssten.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte nach einer Kabinettssitzung am Dienstag erklärt, dass die Staatsregierung rechtliche Bedenken gegen eine Betten- oder Übernachtungssteuer habe. Die Bezirksregierung müsste deren Einführung genehmigen – Reiter geht deshalb nun fest davon aus, dass die Genehmigung nicht erteilt wird.

Bei Änderungen des Kommunalabgabengesetzes wird es für Reiter schwierig

Parallel dazu hatte Herrmann am Dienstag aber auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes angekündigt – um eine Bettensteuer für Hotels in Bayern von vornherein und grundsätzlich auszuschließen. Sollte diese Gesetzesänderung rasch kommen, sieht Reiter erst einmal keine Chance für die Bettensteuer.

„Dann hätte sich eine Klage gegen die Regierung von Oberbayern erübrigt“, sagte er. Denkbar wäre nach seinen Worten dann allenfalls ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof – aber mit überschaubaren Erfolgsaussichten. „Dann würde es eher schwierig, den Gesetzgeber zu zwingen, das Verbot wieder zurückzunehmen. Außerdem würde sich das Verfahren auch länger hinziehen“, sagte der SPD-Politiker.

Was ist die Bettensteuer?

Der Vorstoß der Landeshauptstadt sieht vor, von 2023 an eine Bettensteuer von fünf Prozent auf Übernachtungen in Hotels zu erheben. Betroffen sein sollen Freizeit- und Geschäftsreisen, nicht aber Minderjährige sowie Angebote, die nicht direkt der Übernachtung zuzuordnen sind, etwa Frühstück oder Wellnessangebote. Die Stadt erhoffte sich zuletzt Mehreinnahmen von mindestens 58 Millionen Euro.

Bayerischer Städtetag lehnt Verbot einer Bettensteuer ab

„Der Städtetag steht auf unserer Seite. Ich bekomme auch Briefe von Bürgermeistern, auch von anderen Parteien, dass wir uns nicht unterkriegen lassen sollen“, sagte Reiter.

Der Bayerische Städtetag lehnt das von der Staatsregierung geplante bayernweite Verbot von Bettensteuern für Hotels ab. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben, hatte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer am Donnerstag gesagt. Der Städtetag verwies darauf, dass etliche Städte außerhalb Bayerns Bettensteuern erheben, die dann auch bayerische Touristen treffen.

(dpa/THWA)

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