Tourismus

Mecklenburg-Vorpommern: Tages-Busreisen für Touristen erlaubt

Reisebus
Eine Busreise als Tagestourist nach Mecklenburg-Vorpommern – schon Mitte Juli soll das wieder möglich sein. (Foto: ©grafikplusfoto/stock.adobe.com)
Gute Nachricht für die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern: Schon bald sind Tagesfahrten von Busreisegruppen in den Nordosten des Landes wieder erlaubt. Weitere Lockerungen gibt es aber auch für die Gastronomie.
Dienstag, 30.06.2020, 16:09 Uhr, Autor: Kristina Presser

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat weitere Lockerungen beschlossen – darunter auch für die Gastronomie und den Tourismus. Demnach erlaubt das Land spätestens ab dem 10. Juli 2020, dass Busreisegruppen aus anderen Bundesländern wieder Tagesfahrten in den Nordosten unternehmen dürfen. Generell entfällt in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Die Reisebusunternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten besser und vor allem schneller nachvollzogen werden“, erläuterte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Individueller Tagestourismus aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern mit Bahn oder Auto bleibt weiterhin untersagt.

Gastro-Sperrstunde bis 2 Uhr morgens

Ebenfalls spätestens ab 10. Juli 20202 wird die Sperrstunde in Gastronomiebetrieben weiter verlängert. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich. Für Familienfeiern in Gaststätten gilt keine Sperrstunde. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und für Einheimische und Gäste, den Aufenthalt in Restaurants und Kneipen bei uns im Land ohne zeitlichen Druck genießen zu können“, sagte Gesundheitsminister Glawe. Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürfen wieder Familienfeiern auch mit Essen und Trinken stattfinden.

Auch Bufetts sind wieder erlaubt

Buffets sollen wieder bei Feiern sowie in der Hotellerie und Gastronomie möglich sein. „Das schafft Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wichtig ist es: Im gesamten Buffetbereich gilt grundsätzlich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern kann für Gäste hierauf verzichtet werden“, erläuterte Glawe.
(regierung-mv/dpa/mv/KP)

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