Einreisebeschränkungen für Gäste aus Gütersloh
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Österreich zu verhindern, traten mit Wochenbeginn Einreisebeschränkungen für Personen aus dem aktuell stark von Covid-19 betroffenem deutschen Landkreis Gütersloh in Kraft. Personen aus dem in Nordrhein-Westfalen befindlichen Landkreis müssen bei der Einreise nach Österreich einen negativen PCR-Test vorlegen oder alternativ dazu eine 14-tägige Quarantäne antreten. Für den Fall, dass im Zeitraum der 14-tägigen Quarantäne ein negativer Test vorgelegt wird, kann diese vorzeitig beendet werden. Auf Grund der laut Robert-Koch-Institut verbesserten epidemiologischen Entwicklung im benachbarten Landkreis Warendorf, ist dieser Landkreis von den neuen Einreisebeschränkungen nicht erfasst.
„Wir haben in enger Abstimmung mit den deutschen Gesundheitsbehörden eine Bewertung der aktuellen epidemiologischen Situation in den betroffenen Landkreisen vorgenommen. Aufgrund der hohen Anzahl an Neuinfektionen haben wir uns dazu entschieden, vorübergehend Einreisebeschränkungen für Personen aus dem Landkreis Gütersloh zu erlassen. Die epidemiologische Lage vor Ort wird laufend evaluiert und die Maßnahmen werden gegebenenfalls angepasst. Durch die erhöhte Reisetätigkeit und den Ferienbeginn braucht es jetzt gezieltes, lokales und schnelles Handeln, um die Verbreitung des Virus bestmöglich zu verhindern“, sagt Österreichs Gesundheitsminister Rudi Anschober.
„Mit der Einreisebeschränkung schaffen wir bestmöglichen Schutz vor einer Neuinfektion aus dieser so stark betroffenen Region. Wir sind jetzt in einer Phase wo unser intensiver Fokus darauf sein muss, auf lokale Hotspots schnell zu reagieren und das Risiko einer weiteren Verbreitung auch aus Risikogebieten in anderen Ländern nach Österreich effektiv zu mindern. Durch stichprobenartige Kontrollen der Gesundheitsbehörden mit Unterstützung der Polizei werden Verstöße gegen diese Einreisebeschränkungen kontrolliert und notwendigenfalls auch Strafen verhängt“, so auch Innenminister Karl Nehammer.