Corona

ÖHV fordert behördliche Hotel-Schließungen

Schild „Wegen Coronavirus geschlossen“
Behördliche Schließungen in ganz Österreich würde Hoteliers ermöglichen, zu ihrem Geld von den Versicherungen zu kommen. (© OFC Pictures – stock.adobe.com)
Viele Hotels sind gegen Katastrophenszenarien wie aktuell versichert. Versicherungen würden auch zahlen, können aber derzeit nicht.
Mittwoch, 25.03.2020, 13:46 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

In ganz Österreich wurde der Hotellerie die Geschäftsgrundlage entzogen: das Verlassen der Wohnung weitestgehend untersagt, Grenzen geschlossen, sogar das Betreten öffentlicher Orte verboten, worunter auch Hotels fallen. Nicht ins Bild passt, dass die behördliche Schließung von Hotels in halb Österreich noch fehlt: In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurde der Schritt gesetzt, von den anderen Bundesländern aber mit Verweis auf eine bundesweite Einigung noch nicht, in Oberösterreich nach Urgenz des Bundes sogar zurückgezogen. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) appelliert daher an Bund und Länder, fehlende behördliche Schließungen rasch nachzuholen.

Was würde die Schließung ändern? ÖHV Pressesprecher Martin Stanits gegenüber HOGAPAGE: „Wir wissen von einigen Betrieben, dass sie für genau solche Situationen Versicherungen haben. Diese Versicherungen werden allerdings erst schlagend, wenn eine behördliche Schließung vorliegt. Diese gibt es aber im Moment in den meisten Bundesländern noch nicht. Der Hotelier steht also mit leeren Zimmern da und die Versicherung für genau solche Fälle kann nicht zahlen. Der Hotelier hat den Schaden und die öffentliche Hand erspart sich nichts, weil den Hotels nach der Novelle des Epidemiegesetzes auch bei behördlicher Schließung kein Cent mehr zusteht. Die einzigen, die sich über die aktuelle Situation freuen, sind die Versicherungen, die nicht zahlen müssen.“ Den Steuerzahler würde diese Maßnahme sogar entlasten, weil die betreffenden Hotels dann weniger Geld aus dem Notfallfonds brauchen würden. Und für die Beherbergung systemrelevanter Personen oder anderer Sonderfälle könnte es problemlos Ausnahmegenehmigungen geben.

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