Impulspapier für Städtehotellerie
Im Zuge der Coronakrise stehen besonders der Städtetourismus vor großen Herausforderungen und eine Rückkehr zum Vorkrisenniveau wird wohl noch bis ins Jahr 2023 dauern. Gleichzeitig wird das Zimmerangebot nach wie vor ausgebaut, was den Druck auf die bereits stark gebeutelte Städtehotellerie weiter erhöht. Auch die Gästebedürfnisse ändern sich, da sich die Geschäftstätigkeiten durch Digitalisierung und Hybridisierung in den letzten 18 Monaten enorm veränderten. Der Geschäftstourismus und das MICE-Geschäft werden wahrscheinlich nie mehr im gleich Umfang zurückkehren. Bisher standen vor allem die Sofortmaßnahmen zur Absicherung der Liquidität und das Überleben der Betriebe im Zentrum. Nun geht es darum, Perspektiven zu schaffen und mögliche Wege aus der Krise aufzuzeigen.
Impulspapier soll Perspektiven aufzeigen
HotellerieSuisse ergriff deshalb die Initiative zur Erarbeitung eines Impulspapieres für den Geschäfts- und Städtetourismus. Dazu wurden im Mai 2021 rund dreißig Vertreter aus Hotellerie, Tourismus und Wissenschaft zu einem Gedankenaustausch eingeladen. Die Resultate aus den beiden abgehaltenen Workshops zeigen, dass der Handlungsbedarf in vier Kategorien gegliedert werden kann. Die wichtigsten Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Gästesegmente
Bleisure (Business in Kombination mit Leisure) war und bleibt relevant. Das Potenzial in den Städten ist vorhanden, muss aber noch besser genutzt werden
Leisure-Gäste haben höhere Ansprüche an das Hotel und die Destination, tragen aber dazu bei, die einseitige Abhängigkeit vom Geschäftstourismus zu reduzieren und die Auslastung über das Wochenende zu erhöhen. Das MICE-Geschäft wird sich nachhaltig verändern. Mehr Kreativität im Angebot, aber auch ein höherer Digitalisierungsgrad in den Betrieben ist gefordert.
Geschäftsmodelle Hotels
- Das Angebot muss vermehrt auf die Bedürfnisse der Leisure-Gäste ausgerichtet werden.
- Hotelräumlichkeiten können modular genutzt werden. So können öffentliche Räume beispielsweise durch Shops oder Einrichtung von Coworking-Spaces belebt werden. Auch die Umwandlung von Zimmern zu Longstay-Apartments kann Sinn machen.
- Die Integration des Hotels ins Stadt- und Quartierleben steigert die Attraktivität für Gäste und Einheimische – so kann auch mehr Laufkundschaft angesprochen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Hotels für ein gesundes Ökosystem in einem Quartier systemrelevant sind.
Destination
- Pauschalangebote im Leisure-Bereich sind in den Städten weniger gefragt.
- Die Gäste erwarten vor Ort ein vielfältiges Angebot (in der Stadt und der Region), das sie spontan nutzen können. Dieses wollen sie digital suchen und einfach buchen können. Deshalb sind digitale, destinationsübergreifende Lösungen gefragt.
- Die Destinationen stehen in der Verantwortung, damit zukünftig entsprechende Angebotsnetzwerke aufgebaut und zur Verfügung gestellt werden können.
- Im Sinne der Nachhaltigkeit hat die Schweiz grosses Potenzial, sich als Boutique-MICE-Destination zu positionieren und kleinere, hochwertigere und wertschöpfungsintensivere Events anzusprechen.
Handlungsbedarf übergreifend
- Die Coronakrise hat gezeigt, wie schnell sich die Rahmenbedingungen verändern können. Deshalb braucht es eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes oder neue Arbeitsmodelle.
- Die Krise hat den Fachkräftemangels verstärkt und das Image der Branche hat gelitten. Aus diesem Grund zählen Imagekampagnen und Nachwuchsmarketing in den nächsten Jahren zu den wichtigsten Aufgaben der Verbände.
- Die Förderinstrumente des Bundes müssen überdacht werden. In Zukunft müssen sich diese vermehrt auf den Städte- und Geschäftstourismus ausrichten.
Sofortmaßnahmen nach wie vor wichtig
Das Impulsprogramm stellt langfristige Überlegungen in den Vordergrund. Akut sind die aktuell geltenden Sofortmaßnahmen aber nach wie vor essenziell für die Beherbergungsbranche. Die überfälligen Anpassungen bei den Reiseregelungen, die der Bundesrat Ende Juni vorgenommen hat, sind erfreulich. Die Schweiz wird damit besonders für die Nahmärkte wieder attraktiv für touristische Aufenthalte. Auch Gäste aus Drittstaaten, die geimpft sind, können wieder einreisen. Besonders städtische Gebiete sind auf internationale Gäste angewiesen und werden von den angepassten Regelungen profitieren. Die Anpassung der Härtefallordnung nimmt die Kantone in die Pflicht. Anstatt einer – wie von HotellerieSuisse gefordert – national verbindlichen Regelung setzt der Bundesrat auf kantonale Lösungen. Vor dem Hintergrund einer anhaltenden Nachfragebaisse im internationalen und geschäftlichen Reiseverkehr fordert HotellerieSuisse ein angemessenes Engagement der Kantone.
(HotellerieSuisse/MK)