Hoteldirektor entschuldigt sich für Zeltaufbau ohne Genehmigung
Seit dem 3. Juli hatte das Bilderberg Bellevue Hotel Dresden ein 82 Meter langes Zelt am Dresdner Elbufer aufstellen lassen. Grund dafür war eine große Tagung eines Kunden mit bis zu 360 Teilnehmern, die vom 8. Juli bis 13 Juli in dem Hotel stattfindet. Neben den Indoor-Meetingräumen wurde dabei auch der Garten angefragt.
Nach Angaben der Stadt gab es für den Bau des Zeltes aber weder eine Genehmigung noch eine durch die Landeshauptstadt Dresden verhängten Baueinstellungsverfügung. Bei dem Aufbau kam es zudem zu Schäden.
Ein schonender Aufbau war geplant
Das Hotel gibt an, für den Bau gemäß der § 12 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2, §§ 13 und 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gestellt zu haben. Dieser wurde abgelehnt, woraufhin das Hotel in Widerspruch gegangen sei.
Zur Befestigung des Zeltes wurden nach Angaben des Hotels Schwerlastböden anstatt Erdnägel verwendet, um ein Eindringen ins Erdreich komplett zu verhindern. Die Aufbauarbeiten sollten außerhalb der Baumkronen stattfinden, darüber hinaus wurden auch Lagerungen von Material außerhalb vorgegebener Flächen ausgeschlossen.
Im Rahmen des Aufbaus kam es dann zu Beschädigungen, die nach Angaben des Hotels die Wiese und die Äste von drei Bäumen betreffen. Der Schaden am Baum in Höhe des Drei Grazien Brunnens sei jedoch im Zuge des Sturms am 6. Juli entstanden, betont das Hotel. Die Feuerwehr sei vor Ort gewesen und habe den betreffenden Bereich weiträumig abgesperrt.
Es droht ein Bußgeld
Am 9. Juli fand eine gemeinsame Begehung und Absprache zwischen General Manager Sebastian Klink sowie der Landesdirektion Sachsen, dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und dem Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden im Bellevue-Garten statt. In diesem wurden die Eckpunkte und Grundlagen für das gemeinsame künftige Vorgehen beschlossen.
Im Ergebnis wurde sich darauf verständigt, behördlicherseits keine Nutzungsuntersagung auszusprechen. Das geplante Firmen-Event, das in dem Zelt durchgeführt werden soll, darf damit stattfinden.
Der Rückbau der Anlage ab dem 15. Juli 2024 muss allerdings fachgutachtlich begleitet werden. Das landschaftsgärtnerische Fachgutachten, welches das Amt für Kultur und Denkmalschutz auf Kosten des Hotels als Bauherrn beauftragt, bildet im Anschluss die Grundlage für die Beseitigung der Schäden bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Der Bauherr hat sich gegenüber den Denkmalschutzbehörden verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Schadenregulierung anfallenden Kosten zu tragen. Details sollen in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Bauherrn und der Landeshauptstadt Dresden geregelt werden.
Darüber hinaus wurde das Hotel erneut darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Vorgang um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes handelt, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Die Verhängung eines Bußgeldes wurde seitens der Vertreter der Denkmalschutzbehörden bereits mit dem Bescheid vom 5. Juli sowie im Vor-Ort-Termin angekündigt.
Hoteldirektor entschuldigt sich
Hoteldirektor Sebastian Klink bereut den Vorfall zutiefst: „Ich möchte mich zuallererst für das kooperative, sachliche und zielführende Gespräch mit allen Beteiligten bedanken, bei dem wir uns einvernehmlich dem Ziel verschrieben haben, die im Zuge der Baumaßnahmen entstandenen Schäden aufzuarbeiten und zu beheben. Ich bereue es zutiefst, dass wir uns nicht rechtzeitig um eine Genehmigung unter Auflagen, Schutzmaßnahmen sowie Ausführungsänderungen gekümmert haben.“
Weiter erklärt Klink: „Wir als Hotel tragen die Verantwortung dafür, dass unser ‚Juwel‘ beschädigt wurde und gleichsam die Verantwortung dafür, den Garten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Wir bitten ausdrücklich um Verzeihung bei der Stadt Dresden, der Landesdirektion Sachsen sowie bei den Dresdner Bürgern und werden alles Erdenkliche tun, um den Schaden rückgängig zu machen.“
Hierbei arbeite das Hotel Hand in Hand mit dem Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden zusammen. Der Rückbau würde gutachterlich begleitet werden und Maßnahmen für die Wiederherstellung des Gartens sowie – im Falle von irreversiblen Schäden – Kompensationen würden abgeleitet werden.
„Ich muss abschließend mit großem Bedauern feststellen, dass wir die Auswirkungen dieser Baumaßnahmen und Risiken unterschätzt haben. Es gibt Entscheidungen, die man rückblickend nicht mehr treffen würde. Die Freigabe für den Bau dieses Komplexes gehört dazu“, betont Klink.
(Bilderberg Bellevue Hotel Dresden/Landeshauptstadt Dresden/SAKL)