HolidayCheck klagt gegen gekaufte Top-Bewertungen
Der Vorstand des Urlaubsportals HolidayCheck geht zivilrechtlich gegen die zentralamerikanische Firma Fivestar Marketing vor. Diese soll gefälschte Top-Bewertungen von Hotels an Gastwirte verkauft haben. Die für Fivestar Marketing tätige Anwältin konnte auf Nachfragen der Kammer nicht nachweisen, dass die Bewerter auch tatsächlich in den betreffenden Hotels und Pensionen übernachtet hatten. Das ist nicht nur problematisch, da sich Internet-Nutzer auf die Bewertungen verlassen. Auch Buchungsportale wie HolidayCheck sind auf die Korrektheit solcher Bewertungen angewiesen, wovon letztlich deren Glaubwürdigkeit abhängt. Auf der firmeneigenen Website bestreitet Fivestar Marketing dennoch die Anschuldigung und erklärte dort, alle Bewertungen seien echt.
Maßgeschneiderte Top-Bewertungen
Wie HolidayCheck angab, könnten sie durch eigene Recherchen jedoch nachweisen, dass ein Bewerter „innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels mit sechs Super-Sonnen“ kürte, wie der Richter des Münchner Landesgericht verlauten ließ. Außerdem soll Fivestar Bewerter instruiert haben, sich nachträglich Buchungsbestätigungen ausstellen zu lassen. Die Fivestar-Anwältin hingegen argumentierte, dass die Bewertungen nicht von dem Unternehmen stammen, sondern von den Bewertern.
Fivestar hat zwar den Verkauf von Bewertungen auf HolidayCheck eingestellt, ist ansonsten aber weiter aktiv: Eine Spitzenbewertung auf Amazon ist ab 19,95 Euro zu haben, wie auf der Fivestar-Webseite im Internet nachzulesen. „Top-Bewertungen, perfekt zugeschnitten auf Ihr Unternehmen“, heißt es dort. (dpa/KP)