Happy Go Lucky Hotel & Hostel in Berlin muss Kunstwerk überstreichen
Im langjährigen Verfahren um den Schriftzug „HappyGoLuckyHearts“ des Berliner Happy Go Lucky Hotel & Hostel hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 31. März 2023 entschieden, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin unanfechtbar zurückgewiesen wird. Damit schlossen sich die drei Richter vom OVG dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. Juni 2020 an, das sich vorher der Verfügung des Bezirksamts Charlottenburg vom 8. Juni 2016 angeschlossen hatte, wonach das bunte Kunstwerk vom irischen Künstlers Dom Browne in beige oder grau wie die Nachbarhäuser überstrichen werden soll.
Der Eigentümer des Gebäudes, Alexander Skora, hat bis zum 8. Mai 2023
Zeit mitzuteilen, ob er die Fassadenbemalung entfernen will, ansonsten wird das Kunstwerk durch eine von der Stadt Berlin beauftragten Firma vernichtet. Die Kosten dafür soll der Eigentümer tragen.
Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg begründeten den Beschluss vom 31. März 2023 wie folgt: „Mit Blick auf die Fassadengestaltung lägen hier Unlustgefühle hervorrufende krasse Gegensätzlichkeiten und Widersprüche im Erscheinungsbild des bebauten Gebietes vor, die bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke
aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würden.“
Langjähriger Rechtsstreit
Dem Ganzen geht ein streitiges Verfahren aus dem Jahr 2016 voran, wo Gebäudeeigentümer Alexander Skora aufgefordert wurde, das Kunstwerk am Happy Go Lucky Hotel & Hostel entfernen zu lassen – nur wenige Wochen nach der erneuten Bemalung. Denn schon 2012 wurde das orangefarbene Gebäude mit einzelnen Smileys gestrichen.
„Weil man noch immer den Namen des alten Hotels lesen konnte, haben wir dann in derselben Größe unseren Namen angebracht“, erzählt Alexander Skora.
Bereits damals hatte es Ärger gegeben. Das Ordnungsamt sah im Schriftzug eine
nicht genehmigte Werbung und ordnete eine Neugestaltung an. Skora legte Widerspruch ein, zog vor Gericht, aber die Fassade musste umgestaltet werden.
Dafür sorgte dann 2016 der irische Künstler in Form eines bunten Kunstwerks. Aber auch diese Fassadengestaltung gefiel dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf nicht, obwohl dann als „Vergleich“ versucht wurde, den Eigentümer per Eintrag im Grundbuch zur denkmalähnlichen Pflege des Kunstwerks unter voller Kostentragung in regelmäßigen Abständen nach Gutachtenlage zu zwingen.