Zeitler fordert Mindest-Kurzarbeitergeld für Gastgewerbe
Dem Ifo-Institut zufolge sind im Gastgewerbe 594.000 Menschen in Kurzarbeit, was mehr als der Hälfte der Beschäftigten entspricht. Für die meisten werde die Lage immer dramatischer, weil sie auch vom zweiten Lockdown direkt betroffen seien und oft nur mit einem Kurzarbeitergeld von 60 oder 67 Prozent vom letzten Netto auskommen müssen. Zeitler dazu: „Mögliche Reserven von Beschäftigten im Gastgewerbe, denen oft nur der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde, waren spätestens nach dem ersten Lockdown aufgebraucht. Wer jetzt als Kurzarbeitergeld noch deutlich weniger als den Mindestlohn bekommt, der ist finanziell längst am Ende.“ Diese Menschen bräuchten dringend Hilfe, zumal abzusehen sei, dass der Lockdown für das Gastgewerbe womöglich über den 14. Februar hinaus fortgesetzt werde.
74.000 Menschen unterzeichnen Offenen Brief
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzen sich aus diesen Gründen erneut für ein branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro monatlich ein. die beiden Verbände haben einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und weitere Mitglieder des Koalitionsausschusses für ein Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet, den bis heute bereits mehr als 74.000 Menschen unterzeichnet haben.